28. September 2026 | Investitionen 2026
Welche Steuerbegünstigungen gelten für Investitionen bis Ende 2026?
Wer betriebliche Investitionen plant, sollte den Zeitpunkt prüfen: Der erhöhte Investitionsfreibetrag gilt noch bis Ende 2026. Auch beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag steht eine Änderung bevor.
Wir von GHP Steuerberatung, Steuerberater Schwaz, zeigen, welche Fristen und Unterschiede jetzt wichtig sind.
Investitionsfreibetrag
Wer heuer noch Investitionen in das betriebliche Anlagevermögen durchführt, der kann vom erhöhten Investitionsfreibetrag (IFB) noch profitieren. Daher unbedingt nochmals Investitions- und Finanzierungspläne durchforsten, ob sich bis zum Jahresende noch was umsetzen lässt.
Für jährlich maximal 1 Mio Euro Investitionsvolumen gibt es neben der laufenden Abschreibung noch zusätzlich den gewinnreduzierenden IFB in Höhe von 20% (ab 1.1.2027 nur mehr 10%) und für ökologisch sinnvolle Investitionen sogar 22% (ab 1.1.2027 nur mehr 15%).
Gefördert werden Anschaffungen und Herstellungen in abnutzbares Anlagevermögen mit einer Nutzungsdauer von mindestens vier Jahren, die in Österreich in einem Betrieb (Betriebsstätte) zum Einsatz kommen. Natürlich gibt es zahlreiche Ausnahmen – bitte fragt gerne in unserer Kanzlei nach.
Der IFB steht allen Betrieben bei Investitionen zur Verfügung – also auch für Kapitalgesellschaften. Das ist ein großer Unterschied zum nächsten Themenbereich.
Gewinnfreibetrag
Das Einkommensteuergesetz kennt auch noch ein Steuerzuckerl, welches nur natürlichen Personen zur Verfügung steht, sei es als Einzelunternehmer oder als Gesellschafter einer Personengesellschaft. Kapitalgesellschaften sind davon ausgeschlossen.
Beim Gewinnfreibetrag gibt es zwei Stufen: Die erste Stufe ist ohne Investitionen zugänglich – das ist der sogenannte Grundfreibetrag. Hier bleiben 15% vom steuerlichen Gewinn auf Antrag steuerfrei. Das ist ein nettes Zuckerl, allerdings greift diese erste Stufe nur für Gewinne bis zu 33.000,- Euro pro Jahr.
Wenn der Gewinn höher ist, dann müssen Investitionen als Voraussetzung für den GFB in der zweiten Stufe getätigt werden – man nennt das den investitionsabhängigen GFB.
Diese Investitionen müssen tatsächlich bis zum Ende des Wirtschaftsjahres getätigt sein, wenn sie in diesem Jahr noch wirksam werden sollen. Dann bleiben höchstens 13% des über die erste Stufe hinausgehenden Gewinnes auch steuerfrei – sofern dafür taugliche Investitionen getätigt wurden.
Beispiel: Beträgt der Gewinn 43.000,-, dann entfallen davon die letzten 10.000,- auf die zweite Stufe. Der maximale GFB beträgt 13% von diesen 10.000,- (so würden 1.300,- von dieser Gewinnstufe steuerfrei sein) – unter der Voraussetzung, dass mind 1.300,- an Investitionen nachgewiesen werden können.
Wertpapiere und Gewinnfreibetrag: Was ändert sich ab 2027?
Zu diesen tauglichen Investitionen zählen heuer noch abnutzbare körperliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bei Nutzung in Österreich und mindestens vier Jahren Nutzungsdauer sowie risikoarme Wertpapiere (insbesondere Anleihen) mit mindestens vier Jahren Restlaufzeit.
In diesem Bereich gibt es eine wesentliche Einschränkung für die kommenden Jahre! Wertpapierkäufe gelten heuer noch als taugliche Investition, ab 1.1.2027 für drei Kalenderjahre aber nicht mehr – das ist eine wesentliche Einschränkung im Rahmen des kürzlich beschlossenen Budgetbegleitgesetzes. Erst wieder ab 2030 sollen Wertpapiere zugelassen werden.
Natürlich gibt es viele Ausnahmen und weitere detailreiche Regelungen.
Wichtig ist die Grundregel, dass eine Investition nicht zugleich für beide Steuerzuckerl zugleich verwendet werden kann.
Investitionen 2026 – jetzt prüfen
Wer 2026 noch investieren möchte, sollte die Voraussetzungen und den Zeitpunkt frühzeitig prüfen. Der erhöhte Investitionsfreibetrag gilt nur noch bis Jahresende. Beim Gewinnfreibetrag fällt die Begünstigung für Wertpapierkäufe für bestimmte Wirtschaftsjahre ab 2027 vorübergehend weg.
Nicht jede Anschaffung erfüllt die Voraussetzungen, und dieselbe Investition kann nicht für beide Freibeträge genutzt werden.
Als Steuerberater in Schwaz prüfen wir mit euch, welche Begünstigung für eure geplante Investition infrage kommt und was ihr noch 2026 beachten sollten.
Info & Beratung gibt es auch hier: https://xn--steuerberater-sterreich-llc.at/

