13. Juli 2026 | Lohnsteuerfreie Mitarbeiterprämie 2026
Mit der Wiedereinführung der lohnsteuerfreien Mitarbeiterprämie im Jahr 2026 erhalten Unternehmen erneut die Möglichkeit, ihre Mitarbeitenden steuerbegünstigt zu belohnen. Allerdings sind dabei einige Voraussetzungen zu beachten.
Wir von GHP Steuerberatung, Steuerberater Schwaz, geben euch hier einen Überblick.
Lohnsteuerfreie Mitarbeiterprämie 2026: Zeitraum
Wichtig ist, dass von dieser Lohnsteuerbefreiung nur jene Prämien und Bonuszahlungen profitieren, die im Zeitraum 1. Juli bis 31. Dezember 2026 gewährt werden. Voraussichtlich wird es – wie in den Vorjahren – auch wieder eine kurze Nachfrist nach dem Jahresende geben.
Höhe der steuerfreien Mitarbeiterprämie
Die höchstmögliche steuerfreie Mitarbeiterprämie beträgt 500 Euro. Dabei muss es sich jedoch um eine zusätzliche Prämie oder Bonuszahlung handeln, die bisher üblicherweise nicht gewährt wurde.
In den Erläuterungen zum Gesetz wird ausdrücklich festgehalten, dass die in den Jahren 2020 und 2021 gewährten Corona-Prämien sowie die steuerbegünstigten Teuerungsprämien aus den Jahren 2022 und 2023 beziehungsweise die lohnsteuerfreien Mitarbeiterprämien der Jahre 2024 und 2025 einer neuerlichen steuerfreien Auszahlung im Jahr 2026 nicht entgegenstehen. Andere regelmäßig gewährte Prämien oder Bonuszahlungen sind hingegen nicht begünstigt.
Voraussetzungen für die Steuerbefreiung
Die Steuerbefreiung greift nur dann, wenn die Mitarbeiterprämie 2026 im Kollektivvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung geregelt ist.
Besteht kein Betriebsrat, kann die Begünstigung dennoch genutzt werden – allerdings nur dann, wenn die Prämie allen Mitarbeitenden gewährt wird.
Lohnsteuerfreie Mitarbeiterprämie 2026 – noch Fragen?
Die lohnsteuerfreie Mitarbeiterprämie 2026 bietet Unternehmen eine attraktive Möglichkeit, Mitarbeitende zusätzlich zu belohnen und gleichzeitig steuerliche Vorteile zu nutzen.
Wir von GHP Steuerberatung, Steuerberater in Schwaz, unterstützen euch bei der rechtssicheren Umsetzung und prüfen, ob alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. So könnt ihr die Begünstigung optimal für euerUnternehmen nutzen.
Mehr Info & Beratung gibt es auch hier: https://xn--steuerberater-sterreich-llc.at/

