09. Juli 2026 | Mehrwertsteuersenkung
Mit der Senkung der Mehrwertsteuer auf 4,9 % für bestimmte Grundnahrungsmittel ergeben sich neben der eigentlichen Steueränderung zahlreiche organisatorische und buchhalterische Anpassungen, die in der Praxis häufig übersehen werden.
Wir von GHP Steuerberatung, Steuerberater Schwaz, geben euch hier einen Überblick.
Mehrwertsteuersenkung auf 4,9 %: Umsetzung im Unternehmen prüfen
Seit 1. Juli 2026 sind nun manche Grundnahrungsmittel mit geringerer USt belastet.
Zu den neuen Abgrenzungsproblemen bei gemischten Lebensmitteln sowie die exakte Untersuchung der Inhaltsstoffe haben wir bereits in diesem Blogartikel aufmerksam gemacht.
Jetzt ist ein guter Zeitpunkt, um zu prüfen, ob alle organisatorischen und administrativen Anpassungen rund um den neuen Steuersatz bereits erfolgreich abgeschlossen wurden.
Wichtige Checkliste für Buchhaltung und Registrierkasse
Nach der Einführung des ermäßigten Steuersatzes sollten Unternehmen sämtliche administrativen Prozesse nochmals sorgfältig überprüfen.
Dazu gehört insbesondere die Anpassung der Registrierkasseneinstellungen, damit Umsätze korrekt erfasst und abgerechnet werden. Ebenso empfiehlt es sich, in der Buchhaltung neue Erlöskonten für Umsätze mit dem ermäßigten Steuersatz von 4,9 % einzurichten.
Warenwirtschaft und Vorsteuer im Blick behalten
Auch das Warensortiment sollte überprüft werden, um Mischumsätze möglichst zu vermeiden und eine eindeutige steuerliche Zuordnung sicherzustellen.
Darüber hinaus ist es ratsam, Lieferantenrechnungen auf die korrekte Ausweisung der Vorsteuer zu kontrollieren. Abschließend sollte auch das Warenwirtschaftssystem auf die neuen steuerlichen Vorgaben abgestimmt und gegebenenfalls aktualisiert werden.
Bereits an die nächsten Steueränderungen denken
Sobald ihr die Umstellung auf den ermäßigten Umsatzsteuersatz im Wesentlichen abgeschlossen habt, lohnt es sich, bereits die nächsten gesetzlichen Änderungen im Blick zu behalten. Denn mit Anfang Oktober tritt die neue Paketsteuer in Kraft, daher sollten betroffene Unternehmen schon jetzt die erforderlichen Vorbereitungen treffen. Alles Wissenswerte dazu findet ihr auch in unserem Blogbeitrag zur Paketsteuer.
Mehrwertsteuersenkung – noch Fragen?
Die Einführung der Mehrwertsteuersenkung auf 4,9 % endet nicht mit der Anpassung der Steuersätze. Erst wenn Registrierkassen, Buchhaltung, Warenwirtschaft und interne Prozesse vollständig umgestellt sind, ist die Umsetzung abgeschlossen.
Wir von GHP Steuerberatung, Steuerberater Schwaz, unterstützen Unternehmen dabei, steuerliche Änderungen effizient, rechtssicher und praxisnah umzusetzen und stehen auch bei den kommenden gesetzlichen Neuerungen als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung.
Mehr Info & Beratung gibt es auch hier: https://steuerberater-geisler.at/

