15. Juni 2026 | Steueränderungen 2027 2028
Die Bundesregierung hat im Rahmen des Doppelbudgets 2027/2028 zahlreiche steuerliche Maßnahmen angekündigt. Betroffen wären unter anderem Unternehmer:innen, Immobilienbesitzer:innen, Arbeitgeber:innen und Familien. Da die Vorhaben noch das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen müssen, bleiben Änderungen bis zur endgültigen Beschlussfassung möglich. Dennoch empfiehlt es sich, die angekündigten Maßnahmen bereits jetzt bei steuerlichen Planungen zu berücksichtigen.
Wir von GHP Steuerberatung, Steuerberater Schwaz, informieren euch über die wichtigsten Ankündigungen und deren möglichen Auswirkungen.
Immobilienverkäufe: Höhere Steuerbelastung für Altbestand geplant
Eine wesentliche Änderung betrifft die Immobilienertragsteuer bei sogenannten Altbestandsgrundstücken. Dabei handelt es sich um Grundstücke, die zum 31. März 2012 nicht steuerverfangen waren.
Derzeit können die Anschaffungskosten pauschal mit 86 % des Verkaufspreises angesetzt werden. Bei Grundstücken mit Umwidmung gelten derzeit 40 %.
Für Verkäufe nach dem 31. Dezember 2026 sollen diese Pauschalsätze reduziert werden:
- von 86 % auf 80 %
- bei Umwidmungen von 40 % auf 30 %
Dadurch erhöht sich die effektive Steuerbelastung:
- von bisher 4,2 % auf künftig 6 % des Verkaufserlöses
- bei Umwidmungsfällen von bisher 18 % auf künftig 21 %
Wer ohnehin einen Immobilienverkauf plant, sollte die zeitliche Gestaltung gemeinsam mit seiner steuerlichen Beratung prüfen.
Gewinnfreibetrag und Investitionen: Änderungen bei Wertpapieren
Auch beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag sind Änderungen vorgesehen.
Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2026 beginnen, sollen Wertpapierinvestitionen vorübergehend nicht mehr für den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag berücksichtigt werden. Nach aktuellem Stand soll diese Einschränkung bis Ende 2029 gelten.
Begünstigt bleiben grundsätzlich nur bestimmte reale Investitionen in Wirtschaftsgüter.
Je nach geplanter Investitionsstrategie kann es sinnvoll sein, bereits heute die zeitliche Abfolge von Wertpapieranschaffungen und betrieblichen Investitionen zu analysieren.
E-Autos und Körperschaftsteuer: Weitere Belastungen für Unternehmen
Derzeit sind emissionsfreie Firmenfahrzeuge vom Sachbezug befreit.
Beginnend mit 2027 soll erstmals ein Sachbezug für Elektrofahrzeuge eingeführt werden:
Ab 2027
- 0,375 % der Anschaffungskosten
- maximal 180 Euro pro Monat
Ab 2028
- 0,625 % der Anschaffungskosten
- maximal 300 Euro pro Monat
Trotz dieser Änderung bleiben Elektrofahrzeuge gegenüber Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor weiterhin steuerlich begünstigt.
Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2027 beginnen, ist außerdem eine Anpassung des Körperschaftsteuersatzes vorgesehen.
Für Gewinne über einer Million Euro soll der Steuersatz von derzeit 23 % auf 24 % steigen.
Bei Unternehmensgruppen soll die Grenze auf Ebene des Gruppenergebnisses gelten.
Für viele kleinere und mittlere Unternehmen wird diese Änderung keine unmittelbaren Auswirkungen haben. Größere Unternehmen sollten die Entwicklung jedoch beobachten.
Entlastungen bei Lohnnebenkosten und weitere geplante Maßnahmen
Positiv für Arbeitgeber:innen ist die geplante Senkung des Dienstgeberbeitrages zum Familienlastenausgleichsfonds.
Ab 2028 soll der Beitragssatz von derzeit 3,7 % auf 2,7 % sinken.
Die geplante Entlastung soll allerdings teilweise durch andere Maßnahmen gegenfinanziert werden. Dazu zählen Anpassungen bei den Arbeitslosenversicherungsbeiträgen sowie der Wegfall bestimmter Begünstigungen.
Die Höchstbeitragsgrundlage in der Sozialversicherung soll zusätzlich zur regulären jährlichen Anpassung erhöht werden.
Geplant sind:
- plus 5 Euro pro Tag im Jahr 2027
- plus 1,67 Euro pro Tag im Jahr 2028
Davon betroffen sind vor allem Personen mit höheren Einkommen.
Auch Familien sollen von den geplanten Maßnahmen betroffen sein.
Sofern kein Kind im Haushalt lebt, das das 4. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, soll die Aufteilung des Familienbonus künftig nur noch im Verhältnis 75 % zu 25 % erfolgen können. Die bisher mögliche Aufteilung von 100 % zu 0 % zwischen den Partnern würde damit entfallen.
Hat ein Partner keine steuerpflichtigen Einkünfte, könnten künftig 25 % des Familienbonus nicht genutzt werden.
Zusätzlich sollen einzelne Familienleistungen wie zB die Familienbeihilfe in den Jahren 2026 und 2027 nicht valorisiert werden.
Steueränderungen 2027 2028 – weitere Vorhaben:
Darüber hinaus enthält das Doppelbudget weitere Vorhaben:
- Verlängerung der Bankenabgabe
- Abschaffung des Arbeitsplatzpauschales ab 2027
- Abschaffung des Telearbeitspauschales ab 2027
- Erhöhung der Alkoholsteuer um 30 %
- Zusätzliche Nachweispflichten bei Wegzugsfällen mit Kapital- und Kryptovermögen
Steueränderungen 2027 2028 – noch Fragen?
Die geplanten Steueränderungen 2027 2028 bringen sowohl Entlastungen als auch zusätzliche Belastungen mit sich. Besonders relevant erscheinen derzeit die geplanten Änderungen bei Immobilienverkäufen, dem Gewinnfreibetrag und der steuerlichen Behandlung von Elektrofahrzeugen.
Da sich die Maßnahmen noch im Gesetzgebungsverfahren befinden, können sich einzelne Details bis zur endgültigen Beschlussfassung ändern. Unternehmer sollten geplante Investitionen, Immobilienverkäufe und steuerliche Gestaltungen daher frühzeitig überprüfen und gegebenenfalls an die neuen Rahmenbedingungen anpassen.
Als Steuerberater Schwaz unterstützen wir Unternehmen, Selbständige und Immobilienbesitzer dabei, steuerliche Veränderungen frühzeitig zu erkennen und die richtigen Entscheidungen zu treffen. Durch eine vorausschauende Beratung können Chancen genutzt und mögliche Mehrbelastungen rechtzeitig berücksichtigt werden.
Mehr Info & Beratung gibt es auch hier: https://steuerberater-geisler.at/

