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Veröffentlicht am: Allgemein

Umsatzsteuer Meldepflichten für Unternehmen einfach erklärt

20. Mai 2026 | Umsatzsteuer Meldepflichten

Welche Umsatzsteuer-Meldepflichten gelten für Unternehmer?

Wir von GHP Steuerberatung, Steuerberater Schwaz, unterstützen Unternehmen laufend bei der korrekten Erfüllung ihrer umsatzsteuerlichen Verpflichtungen.

Gerade bei der Umsatzsteuer sorgen unterschiedliche Schwellenwerte, Fristen und Sonderregelungen häufig für Unsicherheiten. Nachfolgend finden Sie eine praktische Übersicht zu den wichtigsten Melde- und Zahlungspflichten im Bereich der Umsatzsteuer.

Welche Umsatzgrenzen gelten bei der Umsatzsteuer?

Im Umsatzsteuerrecht gibt es einige wichtige Schwellenwerte. So entfällt für Unternehmer mit maximal 55.000 € Umsätzen im vorangegangenen Kalenderjahr die  Verpflichtung zur Einreichung einer UVA (USt-Voranmeldung), wenn die USt-Zahllast zur Gänze spätestens am Fälligkeitstag entrichtet wird oder wenn sich für einen Voranmeldezeitraum keine Vorauszahlung ergibt.

Sollte ein Unternehmer vom Finanzamt zur Einreichung aufgefordert werden, dann muss dieser Anforderung auch nachgekommen werden.

Eine weitere wichtige Grenze stellt ein Jahresumsatz von 100.000 € dar, weil dann ein Kalendervierteljahr anstatt einem Kalendermonat zum Meldezeitraum wird. Wahlweise kann man bei monatlichen Meldungen bleiben.

Natürlich ist alles nicht so einfach, wie hier dargestellt: Zahlreiche Ausnahmen und branchenbezogene Sonderregeln erschweren die Verständlichkeit für den steuerlichen Laien.

Übersicht Erklärungs-, Zahlungs- und Meldepflichten

Umsatz UVA Abgabe
(Umsätze des Vorjahres)
Jahreserklärung
(Umsätze des laufenden Jahres)
Zahlung ZM (**)
€ 0 – 55.0000 ***
(Kleinunternehmer)
Nein Nein (*) Nein (*) Quartal
€ 0 – 55.0000 ***
(Verzicht auf Kleinunternehmerbefreiung)
Nein Ja Quartal Quartal
€ 55.000 – 100.000 Quartal Ja Quartal Quartal
über € 100.0000 Monat Ja Monat Monat

 

* Ein Kleinunternehmer ist zur Zahlung der Umsatzsteuer und Abgabe einer Jahreserklärung verpflichtet, wenn eine Steuerschuld auf ihn übergeht, er die Erwerbsschwelle überschreitet oder auf sie verzichtet, bei Steuerschuld kraft Rechnungslegung und bei Anwendung der Differenzbesteuerung.

** Eine Zusammenfassende Meldung ist nur erforderlich, wenn ein meldepflichtiger Umsatz erbracht wurde. Meldezeitraum für einen meldepflichtigen Kleinunternehmer ist das Quartal. Leermeldungen sind nicht einzureichen.

*** Bis 31.12.2024: 35.000 Euro; bis 31.12.2019: 30.000 Euro.

Umsatzsteuer Meldepflichten – noch Fragen?

Die Umsatzsteuer bringt für Unternehmer:innen zahlreiche Melde- und Erklärungspflichten mit sich. Als Steuerberater in Schwaz unterstützen wir euch dabei, sämtliche UVA-, Jahreserklärungs- und Meldepflichten korrekt und fristgerecht zu erfüllen. Unsere Kanzlei steht euch mit spezialisiertem Fachwissen und praxisnaher Beratung zuverlässig zur Seite.

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Mehr Info & Beratung gibt es auch hier: https://steuerberater-geisler.at/