12. Mai 2026 | Umsatzsteuer Lebensmittel 4,9 %
Was ändert sich durch die neue Umsatzsteuer auf Grundnahrungsmittel?
Die neue Regelung zur Umsatzsteuer auf Grundnahrungsmittel bringt ab 1. Juli zahlreiche Änderungen für Unternehmen und Konsument:innen.
Wir von GHP Steuerberatung, Steuerberater Schwaz, informieren euch über die wichtigsten steuerlichen Auswirkungen, mögliche Abgrenzungsprobleme sowie den zusätzlichen Verwaltungsaufwand für Betriebe.
Welche Lebensmittel von der Umsatzsteuersenkung betroffen sind
Zwischenzeitlich dürfte allgemein bekannt sein, dass der unrunde Steuersatz von 4,9% durch EU-Vorgaben verursacht ist, weil besondere Steuersätze eben eine fünf-Prozent-Grenze nicht erreichen dürfen.
Die Mehrwertsteuersenkung betrifft nicht sämtliche Lebensmittel, sondern nur Grundnahrungsmittel. Ein Problemfeld betrifft die Definition, welche Stoffe als Grundnahrungsmittel zu verstehen sind. Zu dieser Frage greift man auf einen Warenkatalog aus dem Zollrecht zurück, die sog KN (Kombinierte Nomenklatur). So wird es ab Juli eine eigene „Beilage“ zum Umsatzsteuergesetz geben, dort werden die Grundnahrungsmittel aufgezählt und jeweils auf die Positionsnummern bzw. Unterpositionen der KN verwiesen. Der neue Steuersatz kommt im Ergebnis nur für jene Waren zur Anwendung, die exakt in der jeweiligen Position der KN aufgezählt sind.
Komplexe Abgrenzungen bei Lebensmitteln
Das führt zB zum Ergebnis, dass Semmel, Mohnflesserl oder Salzstangerl nur dann dem Satz von 4,9% unterliegen, wenn sie keinen Zusatz von Honig, Eiern, Käse oder Früchten enthalten oder mit anderen Lebensmitteln, wie zB bei Wurstsemmeln, kombiniert werden.
Anderes Beispiel: Milch ist begünstigt, sobald Zucker dabei ist aber nicht mehr. Joghurt hingegen wird wohl immer begünstigt sein, unabhängig ob Aromen, Zucker oder Früchte, Schokolade oder Gewürze zugesetzt werden.
Der Grundsatz der Einheitlichkeit einer Leistung wird für diese neue Steuersatzfrage leider aufgegeben, weil plötzlich untergeordnete Nebenstoffe darüber entscheiden, welcher Steuersatz zur Anwendung kommt. So werden künftig Butter-Semmeln anders behandelt als mit Margarine bestrichene Semmeln. Die Verwendung von Weizenmehl oder Roggenmehl entscheidet auch über den Steuersatz.
Auswirkungen auf Gastronomie und Take-away
Steuerbegünstigt werden soll die bloße Warenlieferung, nicht hingegen Restaurationsumsätze. In der Praxis wird es daher bedeutsam sein, ob die Lebensmittel mitgenommen werden (take-away) oder zB an einem bereitgestellten Stehtisch im Geschäft verzehrt werden.
Die Senkung der MWSt auf Grundnahrungsmittel kostet den Fiskus jährlich rund 400 Mio. Und weil der Finanzminister auf diese Einnahmen nicht verzichten kann, müssen Maßnahmen zur Gegenfinanzierung (also neue Steuern) eingeführt werden. Zur Gegenfinanzierung werden derzeit unter anderem eine Plastikabgabe sowie eine Paketabgabe diskutiert (Details noch nicht bekannt).In Summe muss die Entlastung aber durch zusätzliche Belastungen „neutralisiert“ werden.
Und für alle von dieser Maßnahme betroffenen Unternehmen kommen weitere administrative Mehraufwendungen zu: Die gesamte Warenwirtschaft muss so umgestellt werden, dass die Inhaltsstoffe/Bestandteile aller Waren bekannt sind, um die MWSt richtig zu berechnen. Nicht zuletzt müssen die Registrierkassen auch noch umgestellt werden.
Umsatzsteuer Lebensmittel – noch Fragen?
Die neue Umsatzsteuerregelung für Grundnahrungsmittel bringt zwar eine Entlastung für Konsumenten, sorgt jedoch bei Unternehmen für erhebliche Abgrenzungsfragen und zusätzlichen Verwaltungsaufwand.
GHP Steuerberatung unterstützt euch dabei, die neuen Vorgaben korrekt umzusetzen.
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