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Veröffentlicht am: Allgemein

Sachbezug E-Auto Firmenwagen: Was sich ab 2027 steuerlich ändern soll

30. April 2026 | Sachbezug E-Auto Firmenwagen Österreich

Wann wird die Privatnutzung eines E-Autos vom Unternehmen steuerpflichtig?

Wir von GHP Steuerberatung, Steuerberater Schwaz, informieren euch über die geplanten steuerlichen Änderungen bei E-Firmenautos, die insbesondere Unternehmen mit elektrischen Firmenfahrzeugen und deren Privatnutzung betreffen. Die aktuell berichteten Eckpunkte sehen eine schrittweise Einführung eines Sachbezugs für privat genutzte E-Firmenwagen vor; Details gelten noch als offen.

Sachbezug E-Auto Firmenwagen: Versicherungssteuer bereits umgesetzt

Für Elektroautos ergeben sich aktuell mehrere steuerliche Anpassungen. Neben der bereits umgesetzten Ausweitung der motorbezogenen Versicherungssteuer betrifft eine weitere geplante Maßnahme nun auch Firmenfahrzeuge.

Seit April 2025 werden Elektrofahrzeuge erstmals in die motorbezogene Versicherungssteuer einbezogen. Diese galt zuvor nur für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor.

Für einen typischen Mittelklassewagen entstehen dadurch zusätzliche Kosten von rund 350 bis 500 Euro pro Jahr.

Sachbezug E-Auto Firmenwagen: Geplante Änderung bei Privatnutzung

Mit dem Doppelbudget 2027 und 2028 ist eine weitere Anpassung vorgesehen:

Die bisherige Befreiung für Elektroautos beim Sachbezug soll entfallen. Das betrifft Firmenfahrzeuge, die auch privat genutzt werden.

Bislang gilt:

  • Für E-Autos fällt kein Sachbezug an
    Die Privatnutzung bleibt steuerfrei

Künftig ist geplant:

  • Auch bei Elektroautos wird die Privatnutzung als geldwerter Vorteil angesetzt
    Damit entsteht eine Steuer- und Abgabenpflicht

Höhe und mögliche Deckelung

Bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor beträgt der Sachbezug derzeit:

  • 2 % der Anschaffungskosten pro Monat
  • 1,5 % bei besonders effizienten Fahrzeugen

Für Elektroautos ist vorgesehen:

  • Anstieg auf 0,75 % der Anschaffungskosten bis 2028

Damit bleiben E-Autos steuerlich weiterhin günstiger als Verbrenner, verlieren aber ihren bisherigen Vorteil der vollständigen Befreiung.

Mögliche Deckelung

Bei Verbrennern werden maximal 48.000 Euro der Anschaffungskosten für die Berechnung herangezogen. Wird diese Grenze auch auf Elektroautos angewendet, ergibt sich: Maximal 360 Euro Sachbezug pro Monat ab 2028

Sachbezug E-Auto Firmenwagen – noch Fragen?

Durch die geplanten Änderungen verändert sich die steuerliche Behandlung der Privatnutzung deutlich. Der Vorteil bleibt grundsätzlich bestehen, fällt jedoch geringer aus als bisher. Als Steuerberater in Schwaz begleiten wir Unternehmen bei der steuerlichen Bewertung von E-Firmenautos, Sachbezug und Fuhrparkentscheidungen.

GHP Steuerberatung unterstützt euch dabei, rechtzeitig auf geplante Änderungen zu reagieren und steuerlich optimale Lösungen zu finden.

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Info & Beratung gibt es auch hier:https://xn--steuerberater-sterreich-llc.at/