28. April 2026 | Laufveranstaltungen steuerlich behandeln
Wie werden Laufveranstaltungen steuerlich behandelt?
Viele Unternehmen beteiligen sich an organisierten Laufveranstaltungen wie Business Runs, Marathons oder Firmenläufen. Neben dem positiven Effekt auf Gesundheit und Teamdynamik stellt sich die Frage nach der richtigen steuerlichen Behandlung. Insbesondere die Übernahme von Startgeldern und die Ausgabe von Laufbekleidung sind dabei relevant.
Wir von GHP Steuerberatung, Steuerberater Schwaz, geben einen kompakten Überblick, wie Unternehmen die Teilnahme an Business Runs, Marathons oder Firmenläufen steuerlich richtig einordnen.
Steuerliche Behandlung von Startgeldern bei Firmenläufen
Die Teilnahme an einer Laufveranstaltung kann als Betriebsveranstaltung gelten. Voraussetzung ist, dass das Angebot allen Mitarbeitenden oder bestimmten Gruppen offensteht. Diese Einordnung ist wesentlich, da für Betriebsveranstaltungen steuerliche Begünstigungen vorgesehen sind.
Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten für das Startgeld, liegt grundsätzlich ein geldwerter Vorteil vor. Dieser bleibt jedoch bis zu einem Betrag von 365 Euro pro Person und Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei.
Zu beachten ist, dass dieser Freibetrag für sämtliche Betriebsveranstaltungen innerhalb eines Kalenderjahres gilt. Werden mehrere Veranstaltungen durchgeführt, sind die Kosten entsprechend zusammenzurechnen.
Laufshirts und Sachzuwendungen richtig einordnen
Erhalten Mitarbeitende im Rahmen der Veranstaltung zusätzlich ein Laufshirt, ist zwischen zwei Fällen zu unterscheiden:
Privat nutzbare Kleidung:
Kann das Shirt auch außerhalb der Veranstaltung getragen werden, handelt es sich um eine Sachzuwendung. Diese ist bis zu 186 Euro pro Person und Jahr steuer- und beitragsfrei.
Nicht privat nutzbare Kleidung:
Ist das Shirt aufgrund auffälliger Gestaltung oder großflächiger Logos im Alltag nicht üblich tragbar, liegt kein geldwerter Vorteil vor. In diesem Fall entsteht keine Steuer- oder Beitragspflicht.
Laufveranstaltungen steuerlich behandeln: Praktische Hinweise für Unternehmen
Für die korrekte steuerliche Behandlung empfiehlt es sich:
- die jährlichen Freibeträge im Blick zu behalten
- die Offenheit der Veranstaltung klar zu dokumentieren
- die Art der ausgegebenen Kleidung bewusst zu gestalten
Laufveranstaltungen steuerlich behandeln – noch Fragen?
Die Teilnahme an Laufveranstaltungen kann steuerlich begünstigt umgesetzt werden. Werden die gesetzlichen Rahmenbedingungen eingehalten, bleiben sowohl Startgelder als auch bestimmte Sachzuwendungen abgabenfrei. Eine sorgfältige Planung stellt sicher, dass die Vorteile optimal genutzt werden.
Unser Team von GHP Steuerberatung ist gerne für eure Fragen da.
Info & Beratung gibt es auch hier:https://steuerberater-geisler.at/

