Links überspringen
Veröffentlicht am: Allgemein

Arbeitszeit melden ab 2026: Neue Pflicht bei der SV-Anmeldung

10. April 2026 | Arbeitszeit melden

Wie muss die Arbeitszeit ab 2026 bei der Sozialversicherung gemeldet werden?

Seit 01.01.2026 muss die vereinbarte Arbeitszeit verpflichtend gemeldet werden. Was auf den ersten Blick nach einer kleinen Formalität klingt, kann in der Praxis große Folgen haben. Wer die neue Vorgabe nicht korrekt umsetzt, riskiert eine abgewiesene Anmeldung und unnötige Probleme im laufenden Dienstverhältnis.

Wir von GHP Steuerberatung, Steuerberater Schwaz, erklären im nachfolgenden Artikel, worauf ihr achten müsst und wie ihr die neuen Vorgaben korrekt umsetzt.

Arbeitszeit melden: Neue Pflicht und praktische Auswirkungen

Seit 01.01.2026 gilt eine wesentliche Änderung: Bei der Anmeldung zur Sozialversicherung ist die vereinbarte Arbeitszeit verpflichtend anzugeben. Diese Regelung betrifft alle Dienstgeber – unabhängig von Branche oder Unternehmensgröße.

Wird die Arbeitszeit nicht angegeben, wird die Anmeldung automatisch abgewiesen und gilt als nicht erfolgt. Das kann insbesondere bei Prüfungen oder im Krankheitsfall zu Problemen führen.

Maßgeblich ist ausschließlich die vereinbarte Arbeitszeit, nicht die tatsächlich geleisteten Stunden. Die Angabe erfolgt in Stunden und Minuten, kaufmännisch gerundet und in einem vierstelligen Format.

Änderungen und Sonderfälle richtig beurteilen

Ändert sich die Arbeitszeit nachträglich, ist grundsätzlich keine neue Meldung erforderlich. Entscheidend ist die Vereinbarung zum Zeitpunkt der Anmeldung.

Eine Korrekturmeldung ist nur notwendig, wenn die ursprüngliche Anmeldung fehlerhaft war oder sich noch vor Arbeitsbeginn Änderungen ergeben.

In der Praxis kommt es häufig zu Unsicherheiten bei Sonderfällen:

Freie Dienstnehmer:
Eine Angabe ist nur erforderlich, wenn eine konkrete Arbeitszeit vereinbart wurde

Fallweise Beschäftigte:
Hier ist die Arbeitszeit für den jeweiligen Einsatztag anzugeben

Keine fixen Stunden (z. B. Hausbetreuung):
In diesen Fällen ist ein Durchschnittswert zu melden

Arbeitszeit melden – noch Fragen?

Die neue Verpflichtung zur Angabe der Arbeitszeit ist formal einfach, in der Umsetzung jedoch fehleranfällig. Unvollständige oder falsche Angaben führen unmittelbar zu ungültigen Meldungen.

Wir empfehlen daher, jede Anmeldung sorgfältig zu prüfen und die vereinbarte Arbeitszeit korrekt zu erfassen. So vermeidet ihr unnötige Rückfragen und stellt sicher, dass die Meldungen den aktuellen Vorgaben entsprechen.

Wir von GHP Steuerberatung, Steuerberater Schwaz, unterstützen wir euch dabei, arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Vorgaben effizient und rechtssicher umzusetzen.

Jetzt kontaktieren 

 

Info & Beratung gibt es auch hier:https://steuerberater-innsbruck.info/