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Veröffentlicht am: Allgemein

Pflegekosten und Pflegegeld bei Behinderung richtig steuerlich berücksichtigen

17. März 2026 | Pflegekosten und Pflegegeld bei Behinderung

Wann sind Pflegekosten trotz Pflegegeld als außergewöhnliche Belastung absetzbar?

Wir von GHP Steuerberatung, Steuerberater Schwaz, informieren regelmäßig über wichtige steuerliche Neuerungen und Klarstellungen aus dem Finanzministerium. Besonders bei Pflegekosten im Zusammenhang mit einer Behinderung stellt sich häufig die Frage, welche Aufwendungen tatsächlich als außergewöhnliche Belastung ohne Kürzungen steuerlich berücksichtigt werden können.

Pflegekosten und Pflegegeld bei Behinderung: Grundsätzliche steuerliche Regelung

Bei Vorliegen einer Behinderung sind im Steuerrecht manchmal die Pflegekosten abzuziehen, manchmal wiederum nicht. Hier findet ihr eine kurze Auflistung, welche Fallgruppen zu unterscheiden sind.

Gemäß der Verordnung des BMF über außergewöhnliche Belastungen sind aufgezählte Mehraufwendungen nicht um eine pflegebedingte Geldleistung oder um einen Freibetrag zu kürzen.

Für die Berechnung der Höhe der außergewöhnlichen Belastung ist zu unterscheiden, ob es sich um Wohn- bzw. Pflegekosten für die Unterbringung in einer Einrichtung oder um das Entgelt für die Unterrichtserteilung in einer Sonder- bzw. Pflegeschule oder für die Tätigkeit in einer Behindertenwerkstätte handelt.

Welche Kosten gekürzt werden müssen

Wohn- bzw. Pflegekosten für die Unterbringung des pflegebedürftigen Kindes in einer Einrichtung sind um pflegebedingte Geldleistungen oder um einen Freibetrag zu kürzen.

Welche Kosten ohne Kürzung geltend gemacht werden können

Das Entgelt für die Unterrichtserteilung in einer Sonder- bzw. Pflegeschule oder für die Tätigkeit in einer Behindertenwerkstätte kann ohne Kürzung durch eine pflegebedingte Geldleistung oder um einen Freibetrag als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.

Verfügt das pflegegeldbeziehende Kind über kein steuerpflichtiges Einkommen, ist im Rahmen der Unterhaltspflicht davon auszugehen, dass die Eltern die Kosten für die Tätigkeit in der Behindertenwerkstätte getragen haben. Daher können Vater oder Mutter diese Kosten jeweils in ihrer Steuererklärung geltend machen.

Wenn der Anspruch auf Pflegegeld auf den Kostenträger übergeht, können die Mehraufwendungen für die Tätigkeit in der Behindertenwerkstätte von den Eltern nur insoweit als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden, als zusätzliche Kosten angefallen sind und getragen wurden.

Transportkosten und weitere Aufwendungen

Mehraufwendungen für den Transport zwischen der Wohnung des behinderten Kindes und der Sonder- bzw. Pflegeschule oder der Behindertenwerkstätte, die wegen Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel anfallen, sind ebenfalls nicht um pflegebedingte Geldleistungen zu kürzen.

Etwaige Ersatzleistungen für diese Fahrten (z. B. Heimfahrtbeihilfe, Zuschüsse zum Behindertentransport etc.) sind jedoch in Abzug zu bringen.

Auf alle anderen mit der Behinderung zusammenhängenden Aufwendungen sind pflegebedingte Geldleistungen anzurechnen.

Pflegekosten und Pflegegeld bei Behinderung – noch Fragen?

Die steuerliche Behandlung von Pflegekosten und Pflegegeld bei Behinderung hängt stark von der Art der Aufwendungen ab. Eine genaue Abgrenzung ist entscheidend, um steuerliche Vorteile korrekt zu nutzen.

Unser Team von GHP Steuerberatung, Steuerberater Schwaz, hilft gerne weiter.

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