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Veröffentlicht am: Allgemein

Forschungsprämie 2026: Neue Regeln für Unternehmen und Investitionen

17. März 2026 | Forschungsprämie 2026

Was ändert sich bei der Forschungsprämie ab 2026?

Wir von GHP Steuerberatung, Steuerberater Schwaz, informieren laufend über steuerliche Änderungen mit praktischer Relevanz für Unternehmen. Die aktuelle Novelle zur Forschungsprämien-Verordnung bringt ab 2026 einige wichtige Anpassungen bei der Berechnung, bei investitionsbezogenen Forschungsaufwendungen und bei der sogenannten marktnahen Forschung mit sich.

Forschungsprämie 2026: Schärfere Regeln bei der Bemessungsgrundlage

Im Rahmen einer Novellierung der Forschungsprämien-Verordnung wurden schärfere Regeln bei der Berechnung der Höhe der Forschungsprämie kundgetan, welche grundsätzlich für Prämien ab 2026 zu beachten sind. Aus Anlass einer Entscheidung des VwGH vom September letzten Jahres wurde nun in die VO aufgenommen, dass in die Bemessungsgrundlage für die 14%ige Prämie nur jene Aufwendungen einfließen dürfen, die nach den steuerlichen Vorschriften auch tatsächlich zu Betriebsausgaben geführt haben. Mit anderen Worten dürfen Ausgaben, die steuerlich nicht abzugsfähig sind, nicht in die Grundlage für die Prämie eingerechnet werden.

Investitionen in die Forschung: Wahlrecht und AfA

Hinsichtlich der Investitionen, die unmittelbar und direkt der Forschung dienen, wird nun ein Wahlrecht eingeführt: Entweder werden im Jahr der Neuanschaffung die Investitionskosten als Basis für die Prämie herangezogen oder die Abschreibungsbeträge (AfA) werden in allen Jahren der Forschungsnutzung in die jeweilige Jahresberechnungsgrundlage eingerechnet.

Nachhaltigkeitszeitraum bei Forschungsinvestitionen beachten

Neu ist für diese unmittelbaren Investitionen, dass über den gesamten neu eingeführten Nachhaltigkeitszeitraum (das ist die Hälfte der gewöhnlichen Nutzungsdauer, maximal 10 Jahre) die Intensität dieser Investition für die Forschung beobachtet werden muss. Bei einer wesentlichen Änderung der Forschungsintensität kommt es zu einer Neuberechnung der Prämie. Eine solche Berichtigung hat nur dann zu erfolgen, wenn die Nutzung um mehr als 25% vom bisherigen Forschungsniveau abweicht.

Marknahe Forschung: Neue Abgrenzung mit Aufteilungsfragen

Schließlich wurde auch noch ein neuer Begriff der „marktnahen Forschung“ eingeführt, eine solche liegt vor, wenn Forschungsprodukte (Prototypen) ohne vorherige Eigennutzung kommerziell verwertet (also verkauft) werden. Hier soll es zu einer Aufteilung der Aufwendungen kommen. Ein schwieriges Unterfangen!

Forschungsprämie 2026 – noch Fragen?

Die Änderungen zur Forschungsprämie 2026 zeigen, dass die richtige steuerliche Einordnung von Forschungsaufwendungen künftig noch wichtiger wird. Gerade bei Investitionen, der laufenden Forschungsnutzung und der Abgrenzung marktnaher Forschung ist eine sorgfältige Prüfung entscheidend. Als Steuerberater in Schwaz unterstützen wir Unternehmen dabei, Förderungen und steuerliche Begünstigungen korrekt zu nutzen und Risiken frühzeitig zu erkennen.

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Info & Beratung gibt es auch hier:https://steuerberater-innsbruck.info/