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Veröffentlicht am: Allgemein

Geräte-Retter-Prämie 2026: Was Konsument:innen jetzt wissen müssen

04. Februar 2026 | Geräte-Retter-Prämie 2026:

Wir von GHP Steuerberatung, Steuerberater in Schwaz, halten unsere Mandant:innen über wichtige gesetzliche Änderungen und Förderprogramme auf dem Laufenden.

Ab dem Jahr 2026 ersetzt die neue Geräte-Retter-Prämie den bisherigen Reparaturbonus in Österreich. Wir fassen die wichtigsten Fakten und Abläufe kompakt für euch zusammen.

Die Geräte-Retter-Prämie als Nachfolger des Reparaturbonus

Der im Mai 2025 ausgesetzte Reparaturbonus wird ab 2026 durch die Geräte-Retter-Prämie abgelöst. Ziel bleibt es, die Lebensdauer von Elektrogeräten zu verlängern und nachhaltiges Konsumverhalten zu fördern.

Wichtige Änderung:
Die neue Förderung muss aktiv selbst vorab online beantragt werden – eine automatische Abwicklung beim Reparaturbetrieb wie bisher gibt es nicht mehr.

Was wird gefördert?

  • Förderfähig sind Reparaturen von Elektro- und Elektronikgeräte, die üblicherweise in privaten Haushalten verwendet werden (zB Kaffeemaschinen, Herd, Geschirrspüler, Wasserkocher, Waschmaschine, etc.)

  • Die Prämie beträgt bis zu 50 % der förderfähigen Bruttokosten, maximal 130 Euro pro Reparatur/Wartung bzw. 30 € pro Kostenvoranschlag.

  • Nur Reparaturen bei gelisteten Partnerbetrieben sind förderfähig.

  • Die Beantragung muss vor der Reparatur erfolgen.

So funktioniert die Antragstellung

Die Geräte-Retter-Prämie wird über das Förderportal www.geräte-retter-prämie.at abgewickelt. Konsument:innen beantragen dort einen Förderbon, der innerhalb von drei Wochen bei einem teilnehmenden Partnerbetrieb eingelöst werden muss.

Wird der Bon nicht fristgerecht eingelöst, verfällt er automatisch – jedoch kann sofort ein neuer Bon beantragt werden.

Ablauf im Überblick:

  • Partnerbetrieb in der Nähe auswählen

  • Förderbon online beantragen (vor Reparaturbeginn)

  • Bon innerhalb von 3 Wochen beim gewählten Betrieb einlösen

  • Reparatur durchführen lassen und volle Rechnung vorab selbst bezahlen

  • Der Betrieb reicht die Rechnung bei der Kommunalkredit Public Consulting (KPC) ein

  • Nach erfolgreicher Prüfung wird die Fördersumme (max. 130 €) direkt auf das Konto des Antragstellers überwiesen

Wichtig: Bei Nutzung der Geräte-Retter-Prämie dürfen keine weiteren nationalen oder EU-Förderungen für dieselbe Maßnahme in Anspruch genommen werden um eine Doppelförderung auszuschließen.

Geräte-Retter-Prämie 2026: Noch Fragen?

Die Geräte-Retter-Prämie bringt ab 2026 ein neues System zur Förderung von Reparaturen – mit dem klaren Ziel, die Umwelt zu schonen und Konsument:innen zur nachhaltigen Nutzung ihrer Geräte zu motivieren.

Als Steuerberater in Schwaz beraten wir euch nicht nur in steuerlichen Fragen, sondern informieren auch über relevante Förderprogramme, die eure wirtschaftlichen Entscheidungen unterstützen.

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