27 Januar 2026 | Registrierkassen Jahresbeleg
Der Jahresbeginn bringt für Unternehmer:innen mit Registrierkasse eine wichtige Pflicht mit sich: die fristgerechte Prüfung des Registrierkassen-Jahresbelegs bis spätestens 15. Feber 2026.
Wir von GHP Steuerberatung, Steuerberater Schwaz, informieren euch über die wesentlichen Schritte, gesetzliche Anforderungen und geplante Erleichterungen rund um die elektronische Buchführung.
Was ist beim Registrierkassen-Jahresbeleg zu beachten?
Am Ende eines jeden Kalendermonats ist aus jeder Registrierkasse ein Monatsbeleg zu erstellen. Monatsbelege müssen nicht mit der BMF-Prüf-App geprüft werden.
Zum Jahresende muss der sog Jahresbeleg ausgedruckt, geprüft und (wie alle anderen Monatsbelege auch mindestens sieben Jahre hindurch in leserlicher Form) aufbewahrt werden!
Der Jahresbeleg ist immer am 31. Dezember zu erzeugen, und zwar auch dann, wenn es einen anderen Bilanzstichtag gibt! Der Monatsbeleg Dezember ist zugleich der Jahresbeleg. Wie jeder andere Monatsbeleg ist das immer ein Nullbeleg. Natürlich ist auch dieser Beleg mittels Prüf-App oder Webservice zu prüfen.
Tipp: Angenehmer ist es natürlich, wenn der Jahresbeleg völlig automatisiert erstellt wird, weil der oder die Unternehmer:in das erstens nicht vergessen kann, zweitens nicht ausdrucken braucht und drittens ebenfalls automatisiert an FinanzOnline zur Belegprüfung zugeleitet wird. Bitte sprecht mit eurem Kassenhersteller oder –händler, ob diese Funktion bei eurer Kassa möglich ist!
FinanzOnline zeichnet alle übermittelten Belege automatisch auf und listet sie übersichtlich im System auf. Bei jedem Beleg ist auch der Prüfstatus ersichtlich („fehlerhaft“ oder „ok“).
Der Jahresbeleg (zum 31.12.2025) ist bis spätestens 15. Feber 2026 zu prüfen!
Geplante Erleichterungen im Regierungsprogramm ab 2026
Im Regierungsprogramm der neuen 3er-Koalition ist auch zu lesen, dass bei Registrierkassenumsätzen bis zu 35,- Euro keine Belegausstellungspflicht mehr gelten soll. Darüber hinaus sollen Unternehmer:innen die Belege künftig auch digital ausstellen können, um ihrer Belegausstellungspflicht nachzukommen. Und zusätzlich sind im Regierungsprogramm auch noch Vereinfachungen für die Führung einer Registrierkasse angedacht.
Registrierkassen Jahresbeleg: Noch Fragen?
Die rechtzeitige Prüfung des Registrierkassen Jahresbelegs ist für Unternehmer:innen gesetzlich verpflichtend und sollte nicht aufgeschoben werden. Als Steuerberater in Schwaz unterstützen wir von GHP Steuerberatung euch kompetent bei der digitalen Belegprüfung über FinanzOnline und beraten euch zu automatisierten Lösungen und möglichen Gesetzesänderungen.
Vertraut auf unsere Expertise rund um elektronische Buchführung und Registrierkassenpflichten.
Info & Beratung gibt es auch hier:https://ultimum.at/steuerberater-innsbruck/

