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Veröffentlicht am: Allgemein

Betrugsbekämpfungsgesetz 2026: Neue USt-Regel für Luxusvermietungen beschlossen

13. Januar 2026 | Betrugsbekämpfungsgesetz 2026

GHP Steuerberatung informiert über zwei aktuelle Gesetzesänderungen, die kurz vor dem Jahreswechsel beschlossen wurden. Ziel ist unter anderem die konsequentere Bekämpfung von Steuerbetrug sowie die Einschränkung von missbräuchlichen Vorsteuerrückerstattungen bei der Vermietung hochpreisiger Wohnimmobilien.

Die Vermietung von Grundstücken zu Wohnzwecken unterliegt dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 10%. Da die Anschaffung oder Errichtung der Immobilie mit hohen Vorsteuerbeträgen verbunden sind, die typischerweise dem Normalsteuersatz (20%) unterliegen, ergaben sich in der Vergangenheit regelmäßig hohe Vorsteuerguthaben. Diese fielen insbesondere auch bei der Überlassung derartiger Immobilien durch Gesellschaften (Privatstiftungen) an nahestehende Personen an und führten zu unsystematischen Ergebnissen bzw. erfolgten aus außerunternehmerischen Motiven.

Umsatzsteuer neu geregelt: Einschränkungen beim Vorsteuerabzug für Luxuswohnungen

Vor diesem Hintergrund unterliegt die steuerpflichtige Vermietung von „besonders repräsentativen Grundstücken für Wohnzwecke“ nun zwingend der unechten Steuerbefreiung. Das bewirkt, dass dafür kein Vorsteuerabzug mehr zusteht und die Vermietung USt-befreit bleibt.

Ein solches „besonders repräsentatives“ Wohn-Grundstück liegt dann vor, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten mehr als zwei Million Euro (pro Wohneinheit) betragen. Das trifft alle Vermietungsumsätze ab 1.1.2026 und nur jene Grundstücke, die nach dem 31.12.2025 angeschafft oder hergestellt wurden.

Neuer Straftatbestand

Das vorsätzliche Aufnehmen ungerechtfertigter Verluste in einer Steuererklärung führt nun zu einem Finanzstrafdelikt, einer sogenannten „Abgabenhinterziehung“. Wer vorsätzlich zu Unrecht Verluste erklärt, die in zukünftigen Veranlagungszeiträumen einkommensmindernd geltend gemacht werden könnten, macht sich nun der Abgabenhinterziehung schuldig. Dieses neue Delikt dient der Förderung der Steuergerechtigkeit und Bekämpfung von Steuer- und Zollbetrug.

Automatischer Datenaustausch: Effizientere Kontrolle der Familienbeihilfe

Ein automatischer Datenverkehr mit dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger soll durch Einrichtung einer Schnittstelle zur regelmäßigen Übermittlung von Versicherungsdaten (automatisierter Änderungsdienst) erweitert werden. Dadurch sollen künftig Änderungen, die für die Familienbeihilfe relevant sind, automatisiert an das Finanzamt übermittelt werden. So sollen ungerechtfertigte Auszahlungen von Familienbeihilfe und Rückforderungen reduziert werden.

 

Betrugsbekämpfungsgesetz 2026: Noch Fragen?

Mit dem Betrugsbekämpfungsgesetz 2026 setzt der Gesetzgeber ein klares Signal gegen missbräuchliche Steuergestaltungen. Als erfahrene Steuerberater in Schwaz unterstützen wir von GHP Steuerberatung euch bei der rechtssicheren Umsetzung der neuen Vorschriften. Insbesondere bei Immobilienprojekten und komplexen steuerlichen Strukturen  sind wir für euch da.

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Info & Beratung gibt es auch hier: https://steuerberater-geisler.at/