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Veröffentlicht am: Allgemein

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung: Steuertipps zum Jahresende

19. November 2025 | Einnahmen-Ausgaben-Rechnung Jahresende

Gerade zum Jahresende ergeben sich durch das gezielte Ausnutzen des Zu- und Abflussprinzips wichtige Steuersparpotenziale für Einnahmen-Ausgaben-Rechner. Wer rechtzeitig plant, kann durch clevere Vorauszahlungen und termingerechte Ausgaben seinen steuerpflichtigen Gewinn reduzieren.

Zu- und Abflussprinzip ausnutzen

Für EAR ist wesentlich, dass Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben dann steuerlich berücksichtigt werden, wenn die Einnahme oder Ausgabe tatsächlich vor Jahresende zu einem Zu- oder Abfluss geführt hat.

Allerdings wären regelmäßig wiederkehrende Einnahmen bzw. Ausgaben, die kurze Zeit vor Beginn oder kurze Zeit nach Ende des Jahres (bis zu 15 Tage) zu- oder abfließen, noch dem aktuellen Jahr zuzurechnen.

Vorauszahlungen mindern daher grundsätzlich Ihren steuerpflichtigen Gewinn, jedoch solltet ihr des Guten nicht zu viel tun, weil ihr „übertriebene“ Vorauszahlungen, die nicht bloß das laufende und das Folgejahr betreffen, doch wieder genau abgrenzen müsstet.

Eine freiwillig vorgezogene Vorauszahlung der GSVG-Beiträge wäre aber eine Möglichkeit, euren heurigen Gewinn noch zu schmälern. Die Höhe einer vorgezogenen freiwilligen GSVG-Vorauszahlung sollte in etwa der erwarteten Nachzahlung entsprechen, damit diese Maßnahme auch vom Fiskus anerkannt wird.

Das strenge Zu- und Abflussprinzip gilt auch für Unterhaltszahlungen sowie für Sonderausgaben (daher die Kirchensteuer noch heuer bezahlen –max 600,- Euro) und für außergewöhnliche Belastungen.

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung: Buchführungsgrenzen überschritten?

Ihr habt bisher euren Gewinn durch EAR ermittelt?

Wenn ja, solltet ihr prüfen, ob diese Art der Gewinnermittlung auch weiterhin für euch zulässig ist: Übersteigt der Jahresumsatz bei Gewerbebetrieben in zwei Jahren hintereinander den Wert von netto 700.000,- Euro (bzw einmalig den Wert von 1 Mio Euro netto, sog „Expressüberschreitung“), solltet ihr unbedingt noch vor dem Jahresende mit eurem Steuerberater oder eurer Steuerberaterin Kontakt aufnehmen.

Gewinnfreibetrag

Siehe dieser Newsbeitrag von GHP Steuerberatung Steuerberater Schwaz mit Infos für alle Betriebe.

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung – GHP Steuerberatung hilft gerne weiter

Die gezielte Anwendung des Zu- und Abflussprinzips bietet Einnahmen-Ausgaben-Rechnern eine einfache Möglichkeit, ihre Steuerlast zu optimieren. Vorauszahlungen wie jene der GSVG-Beiträge oder rechtzeitige Ausgaben vor Jahresende sollten aber wohlüberlegt und in Absprache mit einem Experten erfolgen. Unser Team von GHP Steuerberatung unterstützt euch dabei mit fundierter Beratung, um steuerlichen Vorteile voll auszuschöpfen und zugleich rechtlich auf der sicheren Seite zu bleiben.

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Mehr Info & Beratung gibt auch hier: https://ultimum.at/steuerberater-innsbruck/