11. November 2025 | Registrierkassen Jahresbeleg
Zum Jahresende häufen sich für Unternehmer:innen viele Pflichten – eine davon betrifft die Registrierkasse. GHP Steuerberatung, Steuerberater in Schwaz, erinnert daran, dass der Jahresbeleg fristgerecht erstellt, geprüft und aufbewahrt werden muss. Dieser Pflicht solltet ihr besondere Beachtung schenken.
Registrierkassen Jahresbeleg: Erstellung und Fristen
Zum Ende des Kalenderjahres muss der sogenannte Jahresbeleg ausgedruckt, geprüft und – wie alle anderen Monatsbelege auch mindestens sieben Jahre hindurch in leserlicher Form – aufbewahrt werden.
Der Jahresbeleg ist immer am 31. Dezember zu erzeugen, und zwar auch dann, wenn es einen anderen Bilanzstichtag gibt.
Wenn ihr am 31. 12. über Mitternacht hinaus Barumsätze erzielt habt, dann dürft ihr den Jahresbeleg nach dem letzten Barumsatz in dieser Silvesternacht erstellen (oder spätestens vor dem nächsten Öffnungstag, sofern dieser innerhalb einer Woche stattgefunden hat). Vorausgesetzt, ihr rechnet die Umsätze nach Mitternacht noch zu den Umsätzen des 31.12. dazu.
Sonderregeln gibt es für Saisonbetriebe, die im Winter nicht geöffnet haben.
Danach muss dieser Jahresbeleg bis spätestens 15. Feber nächsten Jahres mittels Beleg-App-Prüfung geprüft werden.
Tipp – Steuerberater Schwaz
Angenehmer ist es natürlich, wenn die Jahresbelege völlig automatisiert erstellt werden.
So kann man das erstens nicht vergessen , zweitens spart man sich das ausdrucken und drittens werden die Belege ebenfalls automatisiert an FinanzOnline zur Belegprüfung zugeleitet.
Sprecht mit eurem Kassenhersteller oder -händler, ob diese Funktion bei eurer Kassa möglich ist.
Laufende Datensicherung
Alle registrierkassenpflichtigen Betriebe trifft die Verpflichtung, die laufenden Daten aus der Registrierkasse zu sichern. Dabei ist zumindest eine vierteljährliche Sicherung auf einen externen Datenträger (zB externe Festplatte oder USB-Stick) verpflichtend vorgesehen.
Bitte vergesst auch im neuen Jahr 2026 nicht auf diese laufende Datensicherung. Bei behördlichen Überprüfungsmaßnahmen (zB auch unangekündigt durch die Finanzpolizei) muss der oder die Unternehmer:in die Daten aus der Registrierkasse auf USB-Stick der prüfenden Behörde aushändigen.
Daher noch ein Tipp: Haltet ausreichend USB-Sticks vorrätig und schult auch Mitarbeiter:innen für den Fall eurer Abwesenheit, wie man die Datensicherung vornimmt.
Registrierkassen Jahresbeleg – GHP Steuerberatung hilft gerne weiter
Als euer Steuerberater in Schwaz unterstützen wir euch dabei, eure Verpflichtungen rund um die Registrierkasse gesetzeskonform und effizient zu erfüllen.
Ob Jahresbeleg, Belegprüfung oder Datensicherung – wir beraten euch praxisnah, verständlich und vorausschauend.
Mehr Info & Beratung gibt auch hier:https://ultimum.at/steuerberater-innsbruck/

