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Veröffentlicht am: Allgemein

Gewinnfreibetrag 2025 & Investitionsfreibetrag – jetzt investieren und Steuern optimieren

05. November 2025 | Gewinnfreibetrag 2025 

Mit frühzeitiger Planung und gezielten Investitionen lassen sich jetzt noch vor Jahresende steuerliche Vorteile sichern.

Wir von GHP Steuerberatung, Steuerberater in Schwaz, unterstützen euch bei der optimalen Nutzung des Gewinnfreibetrags 2025 und des Investitionsfreibetrags (IFB) und erklären, worauf es ankommt.

Gewinnfreibetrag 2025: Steuerfreie Gewinne für Betriebe

Für Betriebe (ausgenommen Kapitalgesellschaften) gibt es einen Gewinnfreibetrag (GFB) mit einer jährlichen Obergrenze von 46.400 €. Ab einem Gewinn von 178.000 € erfolgt eine stufenweise Reduktion des Freibetrags – von 13 % auf bis zu 4,5 % (sogenannte Einschleifregelung).

Der Gewinnfreibetrag besteht aus zwei Stufen:

  • Für die ersten 33.000 € Gewinn jährlich ist keine Investition nötig – dieser sogenannte Grundfreibetrag iHv 15 % steht auch bei Anwendung von Pauschalierungen zu.

  • Liegt der Gewinn über dieser Grenze, sinkt der GFB auf 13 % und darunter – und Investitionen werden zur Voraussetzung, um den Freibetrag geltend machen zu können.

Investitionen strategisch planen: Jetzt oder erst 2026?

Wer bereits ausreichend Wertpapiere für 2025 angeschafft hat, sollte über eine Verschiebung weiterer begünstigter Sachgüterinvestitionen auf 2026 nachdenken.
Zwar entfällt dann die Halbjahres-AfA für 2025 und der Gewinn fällt höher aus, doch der Freibetrag kann im Folgejahr erneut genutzt werden – ohne erneut Wertpapiere kaufen zu müssen.

Wichtig: Eine Verschiebung ist nicht sinnvoll, wenn

  • 2026 kein Gewinn über 33.000 € erwartet wird, bzw.

  • ohnehin ausreichende Investitionspläne bestehen, um den Freibetrag im nächsten Jahr optimal auszuschöpfen.

Wirtschaftsgüter, die in der Vergangenheit für den GFB verwendet wurden, dürfen erst nach 4 Jahren aus dem Betrieb ausscheiden. Ansonsten kommt es zur Nachversteuerung.

Erfreulich: Für Investitionen aus dem Jahr 2021 läuft die Behaltefrist noch heuer aus, d. h. ein Verkauf ist dann steuerlich unbedenklich möglich.

IFB 2025: Der Investitionsfreibetrag als Alternative

Seit 2023 gibt es zusätzlich den Investitionsfreibetrag (IFB). Dieser gilt für neu angeschaffte oder hergestellte, abnutzbare Wirtschaftsgüter bis zu einem Investitionsvolumen von 1 Mio. Euro pro Jahr. Wird dieser anstatt des oben beschriebenen GFB genutzt, dann können ein Teil der Kosten als zusätzliche Betriebsausgaben gewinnmindernd geltend gemacht werden.

Mit einer im Oktober 2025 beschlossenen Erhöhung werden Investitionen in den Monaten November und Dezember 2025 sowie im gesamten Jahr 2026 deutlich stärker begünstig.

  • Der IFB wird befristet von 10 % auf 20 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten erhöht.
  • Für ökologische Investitionen gilt befristet ein erhöhter Satz von 22 %.
  • Begünstigt sind ungebrauchte Wirtschaftsgüter des abnutzbaren Anlagevermögens, die mindestens vier Jahre genutzt und dem inländischen Betrieb oder einer inländischen Betriebsstätte zugeordnet werden. Ein vorzeitiges Ausscheiden führt zur Nachversteuerung.
  • Die Bemessungsgrundlage ist mit 1 Mio. Euro pro Betrieb und Wirtschaftsjahr gedeckelt.
    Das bedeutet: zusätzliche steuerlich absetzbare Betriebsausgaben von bis zu 200.000 Euro (bei 20 %igem IFB) bzw. 220.000 Euro bei Öko-Investitionen.

Achtung: IFB und GFB schließen einander aus

Für jede einzelne Investition gilt:
Entweder GFB oder IFB – beides gleichzeitig ist nicht möglich. Darüber hinaus nicht IFB-begünstigt sind:

  • gebrauchte Wirtschaftsgüter
  • immaterielle Vermögenswerte
  • Investitionen mit GWG-Sofortabschreibung
  • Investitionen, für die bereits der GFB beansprucht wird

Gewinnfreibetrag 2025 – GHP Steuerberatung hilft gerne weiter

Gewinnfreibetrag 2025 und Investitionsfreibetrag sind starke Werkzeuge zur Steueroptimierung – wenn sie richtig eingesetzt werden. Als erfahrene Steuerberater in Schwaz analysieren wir gemeinsam mit euch, welche Investitionen wann sinnvoll sind, wie sich Nachversteuerungen vermeiden lassen und wie ihr eure Steuerlast gezielt reduziert.

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Mehr Info & Beratung gibt auch hier: https://steuerberater-innsbruck.info/