21. Oktober 2025 | Sozialversicherungswerte 2026
Jährlich werden zahlreiche Grenzwerte im Bereich der Sozialversicherung einer Wertanpassung unterzogen. Hier erfahrt ihr die wichtigsten aktualisierten Eurobeträge von GHP Steuerberatung, Steuerberater Schwaz.
Die Aufwertungszahl für das Jahr 2026 liegt bei 1,073. Sie wird unter anderem zur Berechnung der täglichen Höchstbeitragsgrundlage und der Geringfügigkeitsgrenze verwendet. Durch das Budgetbegleitgesetz 2025 wird die Geringfügigkeitsgrenze für das Jahr 2026 nicht aufgewertet, sondern bleibt unverändert auf dem Niveau von 2025.
Vorbehaltlich der offiziellen Kundmachung ergeben sich für das Jahr 2026 daraus nachstehende veränderliche Werte:
Welche voraussichtlichen SV-Werte gelten im Jahr 2026?
| Wert | Betrag 2026 |
| Geringfügigkeitsgrenze monatlich | 551,10 Euro |
| Grenzwert für die Dienstgeberabgabe | 826,65 Euro |
| Höchstbeitragsgrundlage monatlich | 6.930,00 Euro |
| Tägliche Höchstbeitragsgrundlage | 231,00 Euro |
| Höchstbeitragsgrundlage jährlich (Sonderzahlungen) | 13.860,00 Euro |
| Höchstbeitragsgrundlage monatlich (freie Dienstnehmer) | 8.085,00 Euro |
Grenzbeträge zum Arbeitslosenversicherungsbeitrag
| Einkommen | Dienstnehmeranteil | Lehrlingsanteil |
| bis 2.225,00 Euro | 0% | 0% |
| Über 2.225,00 bis 2.427,00 Euro | 1% | 1% |
| Über 2.427,00 bis 2.630,00 Euro | 2% | 1,15% |
| über 2.630,00 Euro | 2,95% | 1,15% |
Monatliche Beitragsgrundlage – Grenzwerte Sozialversicherung 2026
| Kategorie | Monatlich | Täglich |
| Versicherte ohne Entgelt | 1.113,60 Euro | 37,12 Euro |
| Zivildiener | 1.566,00 Euro | 52,20 Euro |
Sonstige Werte
| Kategorie | Betrag 2026 |
| Unfallversicherungsbeitrag für Zivildiener | 7,35 Euro monatlich |
Sozialversicherung 2026 – noch Fragen?
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Wir stehen euch bei Fragen zu lohnrelevanten Grenzwerten und Beitragsgrundlagen kompetent zur Seite. Wir behalten gesetzliche Änderungen für euch im Blick und unterstützen euch bei der Umsetzung in der Lohnverrechnung.
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