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Veröffentlicht am: Allgemein

Teilpension & Altersteilzeit 2026: Das sind die neuen Voraussetzungen

09. Oktober 2025 | Teilpension 2026

Mit 1.1.2026 wird die neue Teilpension eingeführt, die den gleitenden Übergang in den Ruhestand erleichtern soll. Gleichzeitig ändern sich auch wichtige Regelungen zur Altersteilzeit.

In diesem Beitrag von GHP Steuerberatung, Steuerberater Schwaz, erfahrt ihr was Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen nun beachten müssen.

Wer ist anspruchsberechtigt?

Anspruchsberechtigt sind ab 1.1.2026 jene Personen, welche die Voraussetzungen für eine der folgenden Pensionsarten erfüllen:

  • Korridorpension
  • Langzeitversichertenpension
  • Schwerarbeitspension
  • (reguläre) Alterspension

Für die Korridorpension und die Langzeitversichertenpension liegt das Antrittsalter derzeit bei 62 Jahren. Bei der Korridorpension erfolgt jedoch ab dem 1.1.2026 eine schrittweise Anhebung auf 63 Jahre.
Die Schwerarbeitspension kann – bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen – bereits ab dem 60. Lebensjahr in Anspruch genommen werden.

Das Regelpensionsalter für die Alterspension beträgt bei Männern 65 Jahre, bei Frauen aktuell 61 Jahre. Für Frauen erfolgt eine stufenweise Anhebung in Halbjahresschritten, bis das Regelpensionsalter ebenfalls 65 Jahre erreicht.

 Teilpension 2026 – was ändert sich?

Um eine Teilpension in Anspruch nehmen zu können, ist zunächst eine schriftliche Vereinbarung über eine Arbeitszeitreduktion zwischen 25 % und 75 % mit dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin erforderlich. Zusätzlich muss ein Antrag bei der Pensionsversicherung (PV) gestellt werden. Nach Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen erteilt die PV einen Bescheid über die Zuerkennung der Teilpension.

Die Höhe der Teilpension orientiert sich am Ausmaß der vereinbarten Arbeitszeitreduktion sowie an der Gesamtgutschrift des Vorjahres (maßgeblich ist das Jahr vor dem Stichtag). Daraus ergeben sich folgende Leistungsstufen:

  • Arbeitszeitreduktion 25 % bis 40 % → Auszahlung 25 % der fiktiven Gesamtpension
  • Arbeitszeitreduktion 41 % bis 60 % → Auszahlung 50 % der fiktiven Gesamtpension
  • Arbeitszeitreduktion 61 % bis 75 % → Auszahlung 75 % der fiktiven Gesamtpension

Ein Anspruch auf Teilpension besteht nicht, wenn bereits eine reguläre Alterspension bezogen wird.

Zudem ist es während des Bezugs der Teilpension nicht zulässig, eine weitere erwerbspflichtige Tätigkeit mit Pensionsversicherungspflicht aufzunehmen. Auch bei Unterschreitung oder Überschreitung der erlaubten Bandbreite der Arbeitszeit kann die Teilpension unter bestimmten Bedingungen wegfallen.

Altersteilzeit – Einschränkungen ab 2026

Im Zuge der Einführung der Teilpension wird auch der Zugang zur Altersteilzeit spürbar eingeschränkt. Während bisher ein Bezug von Altersteilzeitgeld bis zu fünf Jahre vor dem Regelpensionsalter möglich war, ist dies künftig nur noch für drei Jahre vor Erreichen der Anspruchsvoraussetzungen auf eine Korridorpension oder vor Vollendung des Regelpensionsalters zulässig.

Die dafür erforderliche Versicherungsdauer (Anwartschaft) wird ebenfalls angepasst: Sie steigt stufenweise von derzeit 780 Wochen auf künftig 884 Wochen.

Zusätzlich wurden die Regelungen für Nebenbeschäftigungen verschärft: Jede weitere Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber – auch eine geringfügige – führt zum Verlust des Anspruchs auf Altersteilzeitgeld.

Auch für Arbeitgeber sinkt der finanzielle Anreiz: Der Aufwandsersatz für den Lohnausgleich wird ab dem Jahr 2026 von bislang 90 % auf 80 % reduziert.

Teilpension 2026 – gut vorbereitet mit GHP Steuerberater Schwaz

Mit der Einführung der Teilpension ab 2026 geht Österreich einen wichtigen Schritt hin zu einem flexibleren Pensionsantritt. Für Arbeitnehmer:innen eröffnen sich neue Möglichkeiten, den Übergang in den Ruhestand individuell zu gestalten – Arbeitgeber:innen müssen sich gleichzeitig auf veränderte Regelungen bei der Altersteilzeit und Abfertigung Alt einstellen. Als Steuerberater in Schwaz unterstützen wir euch gerne bei der optimalen Planung.

Unser Team hilft gerne weiter: Jetzt kontaktieren 

 

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