29. September 2025 | Fachkräfte mit Behinderung gewinnen
Wir von GHP Steuerberatung, Steuerberater Schwaz, wissen, dass der zunehmende Fachkräftemangel viele Unternehmen vor große Herausforderungen stellt. Eine oftmals unterschätzte Chance liegt in der gezielten Integration von Fachkräften mit Behinderung. In diesem Beitrag zeigen wir auf, welche Vorteile damit verbunden sind, welche gesetzlichen Rahmenbedingungen gelten und welche Fördermöglichkeiten Unternehmen nutzen können.
Fachkräfte mit Behinderung: Ein oft unterschätztes Potenzial für Unternehmen
Immer mehr Unternehmen erkennen und schätzen die Leistung von Mitarbeiter:innen mit Behinderung. Und dies mit gutem Grund, denn die Integration von Menschen mit Behinderung bringt beiden Seiten viele Vorteile. Unter den Menschen mit Behinderung gibt es im Vergleich zu Menschen ohne Behinderung mehr ausgebildete Fachkräfte. Auch haben die Menschen mit einer Beeinträchtigung häufiger eine abgeschlossene Berufsausbildung.
Durch die Einstellung von Menschen mit Behinderung zeigt man nicht nur innerbetrieblich, sondern auch für die Außenwelt gut sichtbar, dass man als Arbeitgeber:in ein kollegiales und wertschätzendes Umfeld schafft, was wiederum interessant für andere Bewerber:innen ist.
Auch die Ausbildung von begünstigt behinderten Jugendlichen ist ein sehr wichtiger und wertvoller Aspekt in der Arbeitswelt. Jugendliche mit Einschränkungen haben oft eine starke Bindung gegenüber ihrem Ausbildungsbetrieb. Während andere Jugendliche nach der abgeschlossenen Ausbildung häufig den Betrieb wechseln, bleiben diese ihrem Ausbilder treu und man hat somit eine gute Fachkraft im Unternehmen.
Zudem bringen einige Auszubildene ganz besondere Fähigkeiten mit. Manche Menschen mit Asperger-Autismus können beispielsweise sehr gut analytisch und logisch denken, was in Bereichen wie Controlling und IT von Vorteil ist.
Seitens der Gesetzgebung stellt das Bundes-Behindertengleichstellungs-Gesetz (BGStG) die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung sicher und verhindert Diskriminierung in verschiedenen Lebensbereichen.
Gute Gründe für die Einstellung von Fachkräften mit Behinderung:
- Im Vergleich zu Menschen ohne Behinderung oft bessere Ausbildung
- Meist hohe Arbeitsmotivation, Leistungsbereitschaft und Engagement im Team
- Meist überdurchschnittlich loyal gegenüber dem Arbeitgeber/der Arbeitgeberin
- Oft bringen die Dienstneher:Innen ganz spezielle Fähigkeiten mit
- Bringen neue Sichtweisen mit – sowohl für betriebliche Abläufe als auch den Alltag
- Förderungen und Entfall der Lohnnebenkosten
- Positive Außenwirkung
Beschäftigungspflicht für Unternehmen
Arbeitgeber:innen mit 25 oder mehr Mitarbeiter:innen müssen mindestens eine Person aus dem Kreis der begünstigt Behinderten beschäftigen. Kommen Betriebe dieser Pflicht nicht nach, müssen sie eine Ausgleichstaxe an das Sozialministerium zahlen.
Sind Dienstnehmer mit einer Behinderung unkündbar?
Viele Dienstgeber:innen haben Angst, dass sie eine:n Mitarbeiter:in mit einer Beeinträchtigung nicht kündigen können. Das stimmt so aber nicht!
Menschen mit einer Behinderung genießen einen erhöhten Kündigungsschutz. Dies bedeutet, dass das Dienstverhältnis nur mit vorheriger Zustimmung des Behindertenausschusses (eine eigene Einrichtung bei den jeweiligen Landesstellen des Sozialministeriumservice) gekündigt werden kann. Die Zustimmung muss mindestens vier Wochen vor der Kündigung beantragt werden. Voraussetzung für die Zustimmung ist beispielsweise, dass der Tätigkeitsbereich entfällt und der oder die Dienstgeber:in nachweist, dass eine Weiterbeschäftigung an einem anderen geeigneten Arbeitsplatz nicht möglich ist.
Ausnahmen vom erhöhten Kündigungsschutz: Einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses, Enden eines befristeten Arbeitsverhältnisses durch Zeitablauf, Kündigung in den ersten vier Jahren eines ab 2011 mit einem Menschen mit Behinderung neu begründeten Arbeitsverhältnisses (vorher sechs Monate) sowie bei berechtigter Entlassung.
Ersparnis bei Lohnnebenkosten
Unternehmen profitieren beim Einstellen von Dienstnehmer:innen mit einer Behinderung durch den Entfall der Lohnnebenkosten. Für Dienstnehmer:innen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 % entfallen der Dienstgeberbeitrag, der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag, sowie die Kommunalsteuer.
Welche Dienstnehmer:innen mit Behinderung können gefördert werden?
Alle Menschen, die unter einer körperlichen oder psychischen Beeinträchtigung leiden und einen Grad der Behinderung von min. 50 % haben (Feststellungsbescheid des Sozialministeriums erforderlich).
Welche Förderungen für Unternehmen gibt es?
Eingliederungsbeihilfe beim AMS
Diese Beihilfe greift, wenn Sie einen zuvor beim AMS arbeitslos gemeldeten Mitarbeiter:in beschäftigen. Hier bekommen Unternehmen einen Zuschuss zu den Lohnkosten.
Lehrstellenförderung
Für die Ausbildung von jungen Menschen mit Behinderung können Unternehmen einen pauschalen Zuschuss zu den Kosten der Lehrausbildung (mit oder ohne Verlängerung der Lehrzeit) bzw. einer Teilqualifikation erhalten.
Förderungen des Sozialministeriums
Das Sozialministerium hält für Betriebe, die Menschen mit Behinderung einstellen, eine Vielzahl an Förderungen bereit:
- Inklusionsförderung und InklusionsförderungPlus
- Entgeltbeihilfe
- Arbeitsplatzsicherungsbeihilfe
- Arbeitsplatzadaptierung
- Gebärdensprachdolmetsch
An wen kann man sich wenden, wenn man Menschen mit Behinderung einstellen möchte?
- NEBA – Netzwerk Berufliche Assistenz
- Und/oder die Online-Jobinitiative für Menschen mit und ohne Einschränkung www.careermoves.at
Fachkräfte mit Behinderung gewinnen – GHP Steuerberater Schwaz ist für euch da
Die Beschäftigung von Fachkräften mit Behinderung bringt nicht nur soziale Verantwortung mit sich, sondern ist auch aus unternehmerischer Sicht klug: hohe Motivation, besondere Fähigkeiten und finanzielle Förderungen machen sie zu wertvollen Teammitgliedern. Als Steuerberater in Schwaz unterstützen wir Sie bei allen Fragen rund um Fördermöglichkeiten, Lohnnebenkosten und gesetzliche Vorgaben – damit Integration nicht nur gelingt, sondern nachhaltig wirkt.
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