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Veröffentlicht am: Allgemein

NoVA-Änderung: Leichte Nutzfahrzeuge wieder steuerfrei

23. September 2025 | NoVA leichte Nutzfahrzeuge 

Die aktuelle Änderung bei der Normverbrauchsabgabe (NoVA) sorgt für Aufsehen. Leichte Nutzfahrzeuge sind seit Juli 2025 wieder von der NoVA befreit – ein Schritt zurück zur alten Regelung.

GHP Steuerberatung Steuerberater Schwaz informiert über die neuen Rahmenbedingungen, worauf beim Kauf zu achten ist und welche Fahrzeuge weiterhin unter die Steuerpflicht fallen.

NoVA – Hintergrund & Neues

Im Jahr 2021 wurde die NoVA-Pflicht für leichte Nutzfahrzeuge eingeführt und nun – vier Jahre später – wieder abgeschafft.

Für Vorführfahrzeuge und Tageszulassungen ist die Grundregel problematisch, wonach die im Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung geltende Rechtslage maßgeblich ist.

Vor mehr als 30 Jahren wurde die NoVA als Steuer für neue Motorräder und PKW gedacht, weil es vorher mitunter für diese Waren den erhöhten Umsatzsteuer-Satz gab (sogenannte Luxus-USt). Im Juli 2021 erfolgte damals eine Ausweitung der NoVA-Pflicht auf leichte Nutzfahrzeuge mit bis max 3,5 t Gesamtgewicht (Fahrzeugklasse N1, das sind vor allem Kleintransporter, Kastenwägen und Pick-ups). Der Gesetzgeber wollte nur jene Kfz von dieser Steuer befreien, die überwiegend zur Güterbeförderung verwendet werden.

Kraftfahrzeuge mit einer höchstzulässigen Gesamtmasse bis 3,5 Tonnen, die zwischen vier und neun Sitzplätze haben und daher grundsätzlich ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt sind, unterliegen weiterhin der NoVA.

Wann entfällt die NoVA für leichte Nutzfahrzeuge in Österreich?

Es müssen daher Kriterien gefunden werden, um eine Abgrenzung zwischen der Güterbeförderung und der Personenbeförderung zu finden. Und hier war das BMF recht findig und hat eine lange Liste mit Abgrenzungspunkten veröffentlicht. Kleinbusse bleiben weiterhin NoVA-pflichtig. Hingegen sind typische Kastenwägen und Pick-ups mit Einzelkabine jetzt ohne NoVA, wenn und weil max. drei Sitzplätze vorhanden sind.

Schwieriger wird es bei zwei Sitzreihen. Diese sind schon mal „verdächtig“ für eine NoVA-pflichtige Personenbeförderung. Letztlich kommt es laut BMF darauf an, ob eine „einfache Ausstattung“ vorliegt oder nicht. Steuerlich benachteiligt sind demnach Kfz, wenn sie ein Panoramadach oder getönte Scheiben ab der B-Säule haben. Auch ein permanenter Allradantrieb oder elektrische (Schiebe-)Türen sind ungünstig.

Die NoVA wird bei der erstmaligen Zulassung eines Kfz in Österreich ausgelöst. Solltet ihr euch mit dem Gedanken tragen, ein leichtes Nutzfahrzeug zu kaufen, dann solltet ihr die konkrete Ausstattung genau überdenken.

Noch Fragen?

Wir von GHP Steuerberatung, Steuerberater in Schwaz, stehen euch bei allen steuerlichen Fragen rund um den Fahrzeugkauf und die NoVA-Bewertung kompetent zur Seite. Wir unterstützen euch praxisnah und verlässlich.

Unser Team hilft gerne weiter: Jetzt kontaktieren 

 

Info & Beratung gibt auch hier: https://steuerberater-innsbruck.info/