23. September 2025 | Mitarbeiterprämie 2025
Nun hat auch die ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse) zum Thema Mitarbeiterprämie 2025 Stellung genommen. Für diese Prämie gibt es lediglich eine Lohnsteuerbefreiung, jedoch keine Entlastung bei den Sozialversicherungsbeiträgen. Was Unternehmen jetzt wissen müssen – Information von GHP Steuerberater Schwaz.
Mitarbeiterprämie 2025 – Stellungnahme ÖGK
Wie bereits berichtet, hat der Gesetzgeber für die Jahr 2025 und 2026 wieder eine begünstigte Prämienmöglichkeit geschaffen.
Allerdings nicht mehr so großzügig wie in den vergangenen Jahren. Die neue Prämie ist nur mehr von der Lohnsteuer befreit. Die Lohnnebenkosten und die Sozialversicherungsbeiträge werden hingegen fällig.
Im Gegensatz zur Mitarbeiterprämie 2024 ist für die Steuerfreiheit das Gruppenmerkmal nicht mehr ausschlaggebend, sofern die Unterscheidung betrieblich begründet und sachlich gerechtfertigt ist. Darüber hinaus muss die Zahlung nicht auf Basis einer lohngestaltenden Vorschrift erfolgen.
Der Gesetzgeber hat für die Mitarbeiterprämie keine SV-Beitragsbefreiung vorgesehen. Die Mitarbeiterprämie ist daher beitragspflichtig. Ob es sich um einen laufenden Bezug oder eine Sonderzahlung handelt, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab.
In den Vorjahren steuer- und beitragsfrei ausbezahlte Mitarbeiterprämien bzw. Teuerungsprämien führen nicht automatisch zur Qualifizierung der Mitarbeiterprämie 2025 als Sonderzahlung.
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Als erfahrene Steuerberater in Schwaz unterstützen wir euch gerne bei der korrekten Abwicklung der Mitarbeiterprämie 2025. Profitiert von unserer Spezialisierung auf Personalverrechnung und Arbeitsrecht.
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