16. September 2025 | Handwerkerbonus 2025
Das Bundesgesetz über die Förderung von Handwerkerleistungen wurde geändert, sodass die Arbeiten nicht unbedingt von einem inländischen Unternehmen ausgeführt werden müssen.
Erstmals können auch Unternehmen aus dem EU- und EWR-Raum förderfähige Leistungen erbringen.
GHP Steuerberatung, Steuerberater Schwaz, informiert über eine wichtige Neuerung beim Handwerkerbonus 2025:
Was ist neu beim Handwerkerbonus 2025?
Um Bedenken gegen eine mögliche EU-Rechtswidrigkeit zu beseitigen, hat der Gesetzgeber den Kreis der ausführenden Unternehmen erweitert. Die Handwerkerleistung kann daher von einem österreichischen Betrieb oder einem, der seinen Sitz in der EU oder im EWR-Raum hat, ausgeführt werden.
Arbeitsleistungen, die im Kalenderjahr 2025 erbracht werden, sind mit 20% der Arbeitskosten förderbar, maximal gibt es 1.500,- Euro retour. Anträge können eingebracht werden unter www.handwerkerbonus.gv.at.
Arbeitsleistungen, die über einen Versicherungsvertrag abgedeckt sind, können beim Handwerkerbonus nicht gefördert werden.
Wichtige Regeln für den Antrag
- Der Skonto und jede andere ausgenutzte Kostenreduktion sind beim Förderbetrag zu berücksichtigen. Nur tatsächlich bezahlte Arbeitsleistungen können gefördert werden. Beispielsweise müssen bei einem Rabatt von 5 Prozent auf die Gesamtrechnung auch die Leistungsteile für die Arbeitsleistung um diese 5 Prozent reduziert werden.
- Jede Art von Transportkosten oder Lieferkosten sind nicht förderbar. Bitte beachtet die Formulierung „geliefert und montiert“ – die Montage muss separat (ohne „geliefert“) ausgewiesen sein um gefördert zu werden.
- Der Rechnungsbetrag und der Zahlungsbetrag müssen übereinstimmen. Nur was tatsächlich bezahlt wurde, kann auch gefördert werden.
- Der Betrag der Arbeitsleistung auf der Rechnung muss nachvollziehbar und eindeutig erkennbar sein.
- Der Ort der Leistungserbringung muss auf der Rechnung klar erkennbar sein und mit den Angaben im Antrag übereinstimmen.
- Der angegebene Leistungszeitraum darf nicht außerhalb des förderbaren Zeitraumes von 01. Jänner bis 31. Dezember 2025 liegen.
- Die Rechnung muss auf den Antragsteller bzw. die Antragstellerin ausgestellt sein.
Handwerkerbonus 2025 – noch Fragen?
Der Handwerkerbonus 2025 bietet durch die Öffnung für EU- und EWR-Betriebe mehr Flexibilität bei der Auswahl des Dienstleisters. Als spezialisierte Steuerberater in Schwaz behalten wir für euch steuerrechtliche Entwicklungen im Blick und informieren verlässlich über relevante Fördermaßnahmen und deren Auswirkungen.
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