Links überspringen
Veröffentlicht am: Allgemein

Kilometergeld 2025: Einheitlicher Satz war nur von kurzer Dauer

10. September 2025 | Kilometergeld 2025 – neue Regeln

Kilometergeld 2025 – kaum angehoben, schon wieder reduziert. Die sogenannte Reisegebührenvorschrift wurde zur Jahresmitte wieder geändert und gilt für Reisebewegungen seit 01. Juli 2025.

Wir von GHP Steuerberatung, Steuerberater Schwaz, informieren hier über die Auswirkungen für Arbeitnehmer:innen und Unternehmer:innen.

Reisegebührenvorschrift des Bundes

Der amtliche Kilometergeld-Satz wurde mit Jahresanfang 2025 von 0,42 auf 0,50 Euro pro gefahrenen Kilometer angehoben – das alles steht in der sogenannten Reisegebührenvorschrift. Das
war eine längst überfällige Inflationsanpassung. Neu war, dass dieser km-Geld-Satz vereinheitlicht wurde und daher immer mit 0,50 Euro angesetzt werden konnte, egal ob man mit einem Auto, einem Motorrad, einem Mofa oder einem Fahrrad unterwegs war. Diese Reisegebührenvorschrift gilt für Bundesbedienstete und wird auch im Steuerrecht als Obergrenze für die steuerliche Berücksichtigung herangezogen und hat daher indirekte Auswirkungen auf das Steuerrecht.

Im Sinne einer sparsamen, wirtschaftlichen und zweckmäßigen Verwaltung wird beim Kilometergeld jetzt wieder zwischen Personen- und Kombinationskraftwägen sowie Motorfahrräder und Motorräder unterschieden, wobei für letztere ein Betrag von 25 Cent festgesetzt wird. Das Kilometergeld für die Benützung von Fahrrädern beträgt ebenso 25 Cent.

Kilometer-Geld-Verordnung des BMF

Die maximale steuerfreie Jahreskilometergrenze gemäß einer seit Jahresanfang 2025 geltenden steuerrechtlichen Km-Geld-Verordnung liegt bei 30.000 km für motorbetriebene Fortbewegungsmittel. Für Fahrten mit dem Fahrrad wurde seit heuer eine verrechenbare steuerbegünstigte Obergrenze von 3.000 km jährlich eingeführt. Bei den Tagesdiäten und Nächtigungsgeldern im Steuerrecht hat sich jetzt nichts mehr verändert.

Übersicht zum Kilometergeld 2025

Somit ergibt sich folgende Übersicht zum Kilometergeld:

Amtliches km Geld in EUR
je km
Fahrzeug ab 01.07.2025 01.01.2025 – 30.06.2025
PKW € 0,50 € 0,50
für jeden Mitfahrer € 0,15 € 0,15
Motorfahrräder und Motorräder € 0,25 € 0,50
Fahrräder € 0,25 € 0,50

Kilometergeld 2025 – noch Fragen? GHP Steuerberater Schwaz ist für euch da

Die erneute Anpassung des Kilometergeldes zeigt, wie dynamisch steuerrechtliche Rahmenbedingungen sein können. Als spezialisierte Steuerberater in Schwaz behalten wir solche Entwicklungen für euch im Blick und beraten euch kompetent zur Abrechnung von Reisekosten und Kilometergeld.

Unser Team hilft gerne weiter: Jetzt kontaktieren 

 

Info & Beratung gibt auch hier: https://xn--steuerberater-sterreich-llc.at/