18. August 2025 | IBAN-Namensabgleich
Ab dem 9. Oktober 2025 wird im gesamten Euroraum eine neue Regelung verpflichtend eingeführt: der IBAN-Namensabgleich (auch Empfängerüberprüfung oder „Verification of Payee“ genannt).
Ziel ist es, Fehlüberweisungen und Betrug zu verhindern. Für Unternehmen und Selbstständige bedeutet das jetzt: Stammdaten und Kontoinhaberangaben sollten rechtzeitig überprüft und angepasst werden, um Zahlungsausfälle zu vermeiden.
GHP Steuerberatung, Steuerberater Schwaz, informiert über die wichtigsten Änderungen im Zahlungsverkehr und zeigt auf, worauf Unternehmen und Selbstständige nun besonders achten sollten.
Warum der IBAN-Namensabgleich eingeführt wird
Bisher prüften Banken bei Überweisungen nur die IBAN, nicht aber den Namen des Empfängers. Dadurch konnten Zahlungen trotz falscher Empfängernamen durchgeführt werden. Mit der neuen Regelung wird künftig auch der Name mit der hinterlegten IBAN abgeglichen. Stimmt dieser nicht überein, erhält der Zahler eine Warnung – die Überweisung kann dann gestoppt oder bewusst trotz Hinweis freigegeben werden.
Was Kund:innen künftig sehen werden
Vor Abschluss einer Überweisung wird die Bank künftig mitteilen, ob Name und IBAN exakt, nur teilweise oder gar nicht übereinstimmen.
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Bei voller Übereinstimmung läuft die Zahlung wie gewohnt durch.
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Bei „Nahezu-Übereinstimmung“ wird zusätzlich der korrekte Empfängernamen angezeigt.
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Bei einem „No Match“ können Überweisungen gestoppt werden, auch wenn die IBAN korrekt ist.
IBAN-Namensabgleich – Auswirkungen auf Unternehmen
Für Unternehmen bedeutet die neue Regelung, dass Stammdaten und Unternehmensbezeichnungen exakt mit den bei der Bank hinterlegten Angaben übereinstimmen müssen.
Unternehmen sollten daher ihre Datenbestände genau überprüfen – insbesondere in Bezug auf Kunden-, Lieferanten- und Mitarbeiter-Namen. Bereits kleine Abweichungen – wie ein fehlendes „GmbH“, ein Zahlendreher oder Tippfehler – können künftig zu Rückmeldungen, Verzögerungen oder sogar abgelehnten Zahlungen führen.
Empfehlung aus der Praxis – Steuerberater Schwaz
Wir von GHP Steuerberatung empfehlen, alle bankbezogenen Unternehmensdaten rechtzeitig zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren. Stimmen Name und IBAN nicht vollständig überein, kann dies zu Rückläufern oder Fehlermeldungen im Zahlungsverkehr führen – mit potenziellen finanziellen und organisatorischen Folgen.
Ebenso wichtig ist es, die eigenen Kontodaten auf den Brief- und Rechnungsvorlagen zu kontrollieren: Der bei der Bank hinterlegte Firmenname sollte exakt dem Namen auf Rechnungen, Geschäftspapieren und in der Buchhaltung entsprechen. Eine einheitliche Schreibweise schützt vor unnötigen Störungen im Zahlungsprozess.
Kosten für Kund:innen
Banken dürfen für den IBAN-Namensabgleich keine zusätzlichen Gebühren verrechnen. Grundlage ist die EU-Verordnung über Echtzeitzahlungen (Verordnung (EU) 2024/886).
Da es sich um eine technisch komplexe Neuerung handelt, kann es zum Start im Oktober 2025 zu Anlaufschwierigkeiten kommen. Nichtsdestotrotz sollten Unternehmen jetzt rechtzeitig alle Daten prüfen, um Probleme und Verzögerungen zu vermeiden.
IBAN-Namensabgleich – noch Fragen? GHP Steuerberater Schwaz ist für euch da
Mit dem verpflichtenden IBAN-Namensabgleich ab Oktober 2025 geht der Zahlungsverkehr in eine neue, sicherere Phase über. Die GHP Steuerberatung unterstützt euch als erfahrener Steuerberater in Schwaz bei der optimalen Vorbereitung, damit ihr auch künftig reibungslos und fehlerfrei Zahlungen abwickeln können.
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