08. Juli 2025 | Sparpaket 2025
Das laufende Jahr wird wohl das „Jahr der vielen kleinen Sparpakete“ werden. Mit Anfang Juli sind weitere Verschärfungen in Kraft getreten. Die einkommensteuerlichen Neuerungen fassen wir für euch kompakt zusammen.
Sparpaket 2025: Kalte Progression kehrt zurück
Mit der Steuerreform 2022 eingeführt, haben wir die Abschaffung der kalten Progression nur kurz in vollen Zügen genießen können. Diese Abschaffung ist in zwei Teile konzipiert gewesen und der kleinere Teil wird ab 2026 für den Rest dieser Legislaturperiode eingefroren. Wir können noch weitgehend die Inflationsanpassung beim Steuertarif und den Absetzbeträgen genießen, aber eben nicht mehr in vollen Zügen.
Klimabonus abgeschafft
Der jährliche Klimabonus war die sprichwörtliche Gießkanne und hat rund 2 Milliarden Euro gekostet. Nun ist dieser Bonus Geschichte. Das bedeutet: Keine Bonuszahlung mehr heuer und auch keine Budgetmittel mehr zur Stützung des Klimatickets für die Öffi-Nutzung. Aus diesem Grund wird der Preis für das Klimaticket für die Käufer:innen deutlich ansteigen.
Nur für Pendler:innen gibt es hierbei noch gute Nachrichten: Das Pendlerpauschale bleibt gleich, aber der Pendlereuro (der kleine Bruder des Pendlerpauschales) wird ab 2026 verdreifacht!
Steuerfreie Mitarbeiterprämie
Seit Corona gab es Abgabenbegünstigungen für einschlägige Prämien bis zu 3.000,- Euro jährlich. Nun wurde zwar für die beiden Jahre 2025 und 2026 wieder ein Nachfolgemodell beschlossen, aber mit wesentlich weniger „Charme“ als bisher: Nur mehr maximal 1.000,- Euro pro Jahr pro Dienstnehmer:in können lohnsteuerfrei ausbezahlt werden. Allerdings gibt es keine SV-Befreiung und bei den Lohnnebenkosten gibt es auch keine Erleichterungen mehr.
Immerhin gibt es zumindest diesen Tausender, der nur dann steuerfrei ist, wenn dieser Bonus bisher üblicherweise nicht gewährt wurde – also zusätzlich gewährt wird. Die Corona- und Teuerungsprämien der vergangenen Jahre stehen der Steuerfreiheit nicht im Wege!
Werden im Betrieb nicht alle Mitarbeiter:innen mit einer solchen Prämie bedacht oder in unterschiedlicher Höhe gewährt, dann muss es dafür eine sachliche, betriebliche Begründung geben.
Steuerpaket 2025: Dieses & jenes
Zahlreiche „Nebenthemen“ gibt es auch in diesem Paket. So etwa die USt-Befreiung ab 1.1.2026 für Verhütungsmittel und Frauenhygieneartikel, eine Ausweitung der verpflichtenden elektronischen Zustellung von Finanzamtspost ab September, eine kleinere Erhöhung und Erweiterung von pauschalen Betriebsausgaben (mehr hier) und Verschärfungen für Privatstiftungen (siehe dieser Newsartikel von GHP Steuerberater Schwaz).
Umwidmungszuschlag
Dieser Zuschlag erhöht die Steuerbelastung beim Verkauf eines Grundstücks ab 1. Juli 2025, wenn eine Umwidmung des Grundstücks stattgefunden hat.
Relevant sind dabei jene Grundstücksumwidmungen, die erstmals eine Bebauung dieser Grundfläche ermöglichen und diese Umwidmung ab dem 1.1.2025 stattgefunden hat. Wird nun so ein Grundstück verkauft, dann muss die ImmoESt (Immobilienertragsteuer) – nach den bisherigen Regeln – berechnet werden. Allerdings wird dieser Veräußerungsgewinn (also die Bemessungsgrundlage für die ImmoESt) noch um einen Umwidmungszuschlag von 30% erhöht.
Bei bebauten Grundstücken wird nur der auf den Grundanteil entfallende Gewinn um diesen Zuschlag erhöht, nicht der gebäudeanteilige Gewinn.
Als Maximalgrenze für den so ermittelten Gewinn gilt der Veräußerungserlös.
Die Steuerbelastung beim Verkauf neu umgewidmeter Grundstücke steigt dadurch erheblich. Betroffen sind alle Grundstücke, also egal ob im Betriebsvermögen oder im Privatvermögen und unabhängig davon, wie lange man das Grundstück schon besessen hat. Wenn eine Befreiung von der ImmoESt greift, dann kommt auch kein Zuschlag zum Tragen (siehe auch dieser Newsartikel von GHP Steuerberater Schwaz).
Grunderwerbsteuer
Mit dem Budgetbegleitgesetz 2025 (BBG 2025) treten weitreichende Änderungen im Bereich der Grunderwerbsteuer in Kraft. Ausführliche Informationen findet ihr in diesem Newsartikel von GHP Steuerberater Schwaz.
Sparpaket 2025 – noch Fragen? GHP ist für euch da
Die zahlreichen Änderungen im Rahmen des Sparpakets 2025 unterstreichen einmal mehr die zunehmende Komplexität des Steuerrechts. Als spezialisierte Steuerberater in Schwaz stehen wir euch bei der Analyse und Umsetzung dieser Neuerungen kompetent zur Seite. Ob es um Immobilienverkäufe, Mitarbeiterprämien oder neue GrESt-Regelungen geht – wir beraten euch vorausschauend und individuell.
Unser Team von GHP hilft gerne weiter: Jetzt kontaktieren
Infos & Beratung gibt es auch hier: https://steuerberater-innsbruck.info/

