08. Juli 2025 | Sozialversicherungsrecht Änderungen 2026
In einem eigenen sozialversicherungsrechtlichen Paket wurden im Budgetbegleitgesetz zahlreiche Änderungen zur Budgetsanierung beschlossen. Das bringt tiefgreifende Änderungen mit sich – von der e-card-Gebühr bis hin zu Indexanpassungen und Zuverdienstgrenzen.
In diesem Beitrag fasst GHP Steuerberatung, Steuerberater Schwaz, die wichtigsten Neuerungen kompakt zusammen.
e-card Servicegebühr
Jährlich Mitte November wird die Servicegebühr für die e-card fällig. Heuer beträgt diese Gebühr noch 13,80, im Herbst 2026 wird man hier bereits 25,- Euro bezahlen. Diese Gebühr wird allen ASVG krankenversicherten Personen vorgeschrieben, künftig auch Pensionist:innen.
SV-Anmeldung Dienstverhältnis
Ab dem nächsten Jahr ist bei der SV-Anmeldung eines Dienstverhältnisses zusätzlich auch das Ausmaß der vereinbarten Arbeitszeit anzugeben.
Indexanpassungen ausgesetzt – Sozialversicherungsrecht Änderungen 2026
Die Geringfügigkeitsgrenze wurde bisher jährlich mit der sogenannten Aufwertungszahl angepasst. Diese Anpassung wird für das kommende Jahr 2026 nicht vorgenommen, daher wird die Grenze unverändert auf dem derzeitigen Niveau bei 551,10 Euro monatlich bleiben.
Weiters wird es für die kommenden zwei Jahre (also 2026 und 2027) keine Anpassung der Bemessungsgrundlage für das Rehabilitationsgeld, das Wiedereingliederungsgeld und das Krankengeld geben.
Aber auch die Familienleistungen werden in den kommenden zwei Jahren keine Erhöhungen erfahren und bleiben daher unverändert auf dem derzeitigen Stand. Das betrifft neben dem Kinderabsetzbetrag zB die Familienbeihilfe, den Mehrkindzuschlag und das Kinderbetreuungsgeld. Zumindest werden die Schulfahrtbeihilfe und der Fahrtenbeitrag für Lehrlinge per Jahresanfang 2026 erhöht.
Zuverdienst & Arbeitslosigkeit
Bisher konnte man bei aufrechtem Bezug von Arbeitslosengeld ohne Leistungskürzung einer Nebenbeschäftigung bis zur Geringfügigkeitsgrenze nachgehen.
Mit Jahresanfang 2026 wird diese Möglichkeit eingeschränkt, weil eine parallel ausgeübte geringfügige Erwerbstätigkeit in vielen Fällen für eine Wiederaufnahme einer vollversicherten Tätigkeit hinderlich ist. Es wird nur wenige Fallgruppen geben, bei denen die bisherige Konstellation weiterhin möglich ist – das sind im Wesentlichen Fälle von Langzeitarbeitslosigkeit (mind 365 Tage arbeitslos bzw ab 50. Lebensjahr oder nach einer Krankheit), in denen ein geringfügiger Zuverdienst toleriert wird.
Pensionsrecht
Die erste Änderung betrifft „Jung-Pensionist:innen“ mit der Frage nach der Zeitspanne bis zur erstmaligen Inflationsanpassung der Pensionshöhe. Künftig soll die erste Erhöhung nicht mehr so großzügig ausfallen.
Bei der Korridorpension wird ein höheres Pensionsantrittsalter wirksam (künftig vollendetes 63. LJ anstatt 62.) und gleichzeitig werden die erforderlichen Versicherungszeiten von 40 auf 42 Jahre angehoben. Diese Verschärfungen werden staffelweise beginnend gelten.
Sozialversicherungsrecht Änderungen 2026 – noch Fragen? GHP ist für euch da
Die Neuerungen im Sozialversicherungsrecht ab 2026 betreffen zahlreiche Lebensbereiche – von der e-card-Gebühr über Zuverdienstregelungen bis hin zum Pensionsrecht. Als kompetente Steuerberater in Schwaz unterstützen wir euch dabei, die Auswirkungen der gesetzlichen Änderungen frühzeitig zu verstehen und optimal darauf zu reagieren.
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