Links überspringen
Veröffentlicht am: Allgemein

Steuerfreiheit von Trinkgeldern: Bundesfinanzgericht zieht klare Grenzen

13. Mai 2025 | Steuerfreiheit Trinkgelder

Ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzgerichts bringt neue Klarheit zur steuerlichen Behandlung von Trinkgeldern – und sorgt zugleich für Unsicherheit. Besonders bei hohen Beträgen oder außerhalb klassischer Dienstleistungsberufe kann die Steuerfreiheit entfallen. Was als „ortsüblich“ gilt, wurde nun durch ein konkretes Beispiel verdeutlicht.

GHP Steuerberatung Steuerberater Schwaz informiert.

Richterspruch zur  Steuerfreiheit von Trinkgeldern

Im Mittelpunkt stand die Beschwerde eines Grenzgängers mit Arbeitsort in Liechtenstein, der in seiner Einkommensteuererklärung für das Jahr 2019 einen erheblichen Teil seines Einkommens – konkret € 15.848,00 – als steuerfreie Trinkgelder deklarierte.

Der Beschwerdeführer, tätig als „Inspector“ in einem liechtensteinischen Casino, argumentierte, dass diese Zahlungen Trinkgelder seien, wie sie auch in Österreich üblich und steuerfrei seien. Außerdem verwies er auf Nachtarbeit, für die ihm ebenfalls steuerfreie Zuschläge zustehen würden. Die Finanzbehörde erkannte jedoch sowohl die angeblichen Nachtzuschläge als auch die Trinkgelder nicht als steuerfrei an und setzte die Einkünfte entsprechend höher an. Nach erfolglosem Einspruch gelangte der Fall an das Bundesfinanzgericht.

Wann ist Trinkgeld steuerfrei?

Das Einkommensteuergesetz (EStG) sieht eine Steuerbefreiung nur dann vor, wenn das Trinkgeld ortsüblich, freiwillig, zusätzlich zum Entgelt und von dritter Seite gewährt wird – und keine gesetzliche oder kollektivvertragliche Untersagung der Annahme besteht.

Das BFG prüfte insbesonders zwei Aspekte: Einerseits die Zulässigkeit der Annahme solcher Zahlungen nach dem liechtensteinischen Geldspielgesetz (GSG), andererseits die Ortsüblichkeit der Trinkgeldhöhe.

Beides verneinte das Gericht. Laut Art 32 GSG dürfen Trinkgelder nur von bestimmten Dienstleistungsmitarbeiter:innen wie Garderoben- oder Servicepersonal angenommen werden – nicht jedoch von Personen in einer Position wie der des Beschwerdeführers. Die Annahme von  Trinkgeldern war ihm daher gesetzlich untersagt.

Darüber hinaus kritisierte das BFG die Höhe der erhaltenen Trinkgelder: Mit mehr als 25 % des Bruttogehalts überschreiten diese deutlich den Rahmen des als „ortsüblich“ Anerkannten.

Das Gericht stellte klar: Solch hohe, regelmäßig fließende Beträge verlieren den Charakter eines freiwilligen Trinkgeldes und sind vielmehr als Gehaltsbestandteil zu werten.

Dieser Richterspruch verdeutlicht die strenge Auslegung der Steuerfreiheitsvorschrift für Trinkgelder. Wer außerhalb des klassisch dienstleistungsorientierten Bereichs tätig ist oder überdurchschnittlich hohe Zusatzzahlungen erhält, kann sich nicht pauschal auf die einschlägige Bestimmung im EStG berufen.

Auch die internationale Komponente – hier: liechtensteinisches Glücksspielrecht – spielt eine entscheidende Rolle bei der steuerlichen Beurteilung.

Dieses Urteil sendet ein klares Signal: Steuerfreiheit ist kein Automatismus, sondern an präzise gesetzliche Vorgaben gebunden.

Steuerfreiheit Trinkgelder: Was bedeutet „ortsüblich“ in der Praxis?

Im Gesetzestext ist eine Befreiung nur für „ortsübliche“ Trinkgelder vor- gesehen. Aber bis zu welcher Höhe gilt nun Trinkgeld als „ortsüblich“?

Keiner weiß es genau, das Gericht urteilte nun, dass mehr als ein Viertel des Bruttogehaltes zu viel des Guten ist. In zahlreichen Lohnabgabenprüfungen wird nun dieses Thema aufgegriffen und führt zu hohen Nachzahlungen. Der Gesetzgeber ist dringend aufgefordert, für Klarheit zu sorgen.

Noch Fragen zur Steuerfreiheit Trinkgelder? GHP ist für euch da

Die Entscheidung des Bundesfinanzgerichts macht deutlich: Die Steuerfreiheit von Trinkgeldern ist an enge gesetzliche Voraussetzungen gebunden. Überschreiten diese Zahlungen die Grenze des „Ortsüblichen“ oder fehlt die rechtliche Zulässigkeit, drohen steuerliche Nachforderungen.

Wir von GHP Steuerberatung, Steuerberater in Schwaz, helfen euch, mögliche Risiken frühzeitig zu erkennen und rechtssicher zu handeln.

Jetzt kontaktieren 

 

Info und Beratung gibt es auch hier: https://xn--steuerberater-sterreich-llc.at/