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Veröffentlicht am: Allgemein

Steuerliche Änderungen 2025: Das plant die neue Bundesregierung

06. Mai 2025 | Steuerliche Änderungen 2025 

Die neue Bundesregierung hat relativ rasch ein breit gestreutes Programm erarbeitet. Auf mehr als zweihundert Seiten findet man vage formulierte Ziele aber auch konkretisierte Vorhaben im Bereich des Steuerrechts.

Von Entlastungen für Betriebe bis hin zu Anreizen für Arbeitnehmer:innen – wir von Geisler Hirschberger + Partner Steuerberater Schwaz fassen die wichtigsten geplanten Änderungen für euch zusammen.  Nicht vergessen werden darf, dass diese Pläne noch vor der Veröffentlichung der tatsächlichen Budgetzahlen Anfang April beschlossen wurden. Die Umsetzung bleibt abzuwarten.

Steuerliche Änderungen: Pläne für das Jahr 2025

Die Steuerfreiheit für eine Mitarbeiter-Prämie bis zu 1.000,- Euro pro Jahr pro Dienstnehmer:in soll für 2025 und 2026 wieder eingeführt werden. Spannend bleibt, ob diese Begünstigung auch für die Sozialversicherung gelten wird. Leider ist die Obergrenze deutlich niedriger als in den vergangenen Jahren.

Für kleinere Betriebe kann der Gewinn im Rahmen einer Einnahmen-Ausgaben Rechnung auch pauschaliert ermittelt werden (sogenannte Basispauschalierung). Die Einnahmen müssen immer aufgezeichnet werden, die Ausgaben können dabei anstelle der tatsächlichen Beträge mit einem Prozentsatz von den Einnahmen pauschaliert berechnet werden.
Bisher betrug dieser Pauschalsatz entweder 12% oder 6%. Nun soll der höhere Pauschalsatz auf 13,5% und ab 2026 weiter auf 15% angehoben werden. Gleichzeitig werden die maximal zulässigen Umsatzgrenzen angehoben.

Bereits in wenigen Monaten – konkret zur Jahresmitte 2025 – soll die NoVA (Normverbrauchsabgabe) für Klein-LKWs fallen (Fahrzeugklasse N1). Das würde die Anschaffungskosten für solche Kfz absenken. Und genau für diese Kfz soll auch betreffend die Versteuerung eines Sachbezuges eine Erleichterung eingeführt werden, wenn Mitarbeiter:innen mit solchen Kfz täglich nach Hause fahren (sogenannte Heimfahrerregelung).

Pläne für das Jahr 2026

Ab Jahresanfang 2026 soll die Belegausstellungspflicht für sogenannte Bagatellumsätze (bis 35,- Euro Rechnungsbetrag) gelockert werden: Anstatt eines verpflichtenden Ausdrucks der Rechnung soll der Beleg nur auf Wunsch gedruckt werden müssen oder kann auch digital überreicht werden. Weiters sollen nicht konkretisierte Vereinfachungen bei der  Registrierkasse und bei Barumsätzen für Verkaufsstände beschlossen werden.

Für alle Personen, die ab dem 1. 1. 2026 das reguläre Pensionsalter erreichen, soll ein neues Modell für einen begünstigten Zuverdienst zur Pension geschaffen werden. Dafür werden bereits wichtige Eckpunkte im Regierungsprogramm genannt, die man heute bereits kennen sollte.

Solche Zusatzeinkünfte aus einem Dienstverhältnis werden

  • mit einem Fixsteuersatz von 25% endbesteuert.
  • von SV-Dienstnehmerbeiträgen befreit.
  • für Arbeitgeber:innen nur die Hälfe an PV- und KV-Beiträgen kosten. Die restlichen Lohnnebenkosten bleiben unverändert.
  • keine Aufwertung des Pensionskontos mehr mit sich bringen.

Pläne für das Jahr 2027

Die Luxustangente für Pkw und Kombi beträgt seit fast zwanzig Jahren unverändert 40.000,- Euro. Nun soll diese Obergrenze für die steuerliche Absetzbarkeit dieser Autos in zwei Schritten angehoben werden (sollte das Budget das auch zulassen): Ab 2027 soll eine Erhöhung auf 55.000,- Euro erfolgen und später noch weiter auf 65.000,- Euro.

Der Gewinnfreibetrag (kurz GFB) bei betrieblichen Einkünften soll ab dem Veranlagungsjahr 2027 für einen Sockelbetrag von max. 50.000,- Euro ohne Investitionen gewährt werden (bis dato nur bis  33.000,- Euro).

Betriebsübergaben sollen ab 1.1.2027 erleichtert werden. Zu diesem Zweck werden zwei bisher bereits vorhandene Steuerzuckerln adaptiert: Der Veräußerungsfreibetrag (derzeit 7.300,- Euro) soll auf 45.000,- angehoben werden und für die Inanspruchnahme des sogenannten Hälftesteuersatzes soll das bisher geltende (einjährige) Berufsverbot gestrichen werden.

Steuerliche Änderungen – Pläne ohne Zeitangabe

Noch mehr Begünstigungen für geleistete Überstunden sollen klare Leistungsanreize setzen. Derzeit begünstigt der Gesetzgeber Überstundenzuschläge steuerlich nur in sehr eingeschränktem Ausmaß. Das soll sich ändern – wie das gehen soll, muss aber erst mit den Sozialpartnern verhandelt werden.

Eine Senkung der Lohnnebenkosten soll zur Mitte der Regierungsperiode umgesetzt werden, ohne konkretere Details zu nennen. Und dieses Vorhaben ist auch mit Vorbehalt vereinbart – also nur, falls die Konjunktur und das Budget derartiges zulassen.

Sehr allgemein formuliert wurden die Zielsetzungen zur Vereinfachung des Steuerrechts sowie zur Entbürokratisierung und Digitalisierung. Dazu soll ein „umfassendes Maßnahmenpaket“ geschnürt werden, was auch immer das bedeuten mag.

Die Pläne sehen vor, die Finanzverwaltung noch moderner und effizienter zu gestalten sowie grenzüberschreitende Sachverhalte einfacher und besser zu koordinieren.

Förderungen sollen künftig nur mehr  befristet gelten und mehr Treffsicherheit aufweisen.

Die Regierung plant, eine praxistauglichere Regelung für die Besteuerung von Trinkgeldern zu erarbeiten.

Glücksspiele und das Rauchen sollen mehr Geld in die Staatskasse spülen.

Noch Fragen? GHP ist für euch da

Die geplanten steuerlichen Änderungen 2025 bringen eine Vielzahl an Neuerungen mit sich, die insbesondere kleinere Betriebe und Dienstnehmer:innen betreffen.

Wir von GHP Steuerberater in Schwaz begleiten euch gerne durch die bevorstehenden Änderungen, analysieren individuelle Auswirkungen und unterstützen euch dabei, steuerliche Vorteile optimal zu nutzen.

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Info und Beratung gibt es auch hier: https://steuerberater-geisler.at/