01. April 2025 | Dienstzettel Pflicht
Vor einem Jahr sind die Bestimmungen über die neuen Mindestbestandteile für Dienstzettel und Dienstverträge für alle nach dem 28.03.2024 begründeten Dienstverhältnisse in Kraft getreten.
Wir von Geisler Hirschberger + Partner Steuerberater Schwaz möchten nochmal auf die Wichtigkeit der Ausstellung von Dienstzetteln, insbesondere bei fallweise Beschäftigten hinzuweisen. Denn die Nichtaushändigung von Dienstzetteln wird strafbar!
Die neue Verordnung sieht hier auch keine Ausnahme für jene Dienstverhältnisse, welche kürzer als ein Monat dauern oder fallweise Beschäftigungen.
Dies bedeutet, dass man als Dienstgeber:in verpflichtet ist, jedem Dienstnehmer und jeder Dienstnehmerin für jedes einzelne Dienstverhältnis einen Dienstzettel auszuhändigen. Der oder die Arbeitnehmer:in hat hierbei die Entscheidungsfreiheit, ob er den Dienstzettel in physischer oder elektronischer Form möchte.
Dienstzettel Pflicht: Was passiert bei Nichtausstellung von Dienstzetteln?
Das Nichtausstellen eines Dienstzettels ist strafbar und stellt eine Verwaltungsübertretung dar, welche von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe von 100 Euro bis zu 436 Euro bestraft werden kann.
Sind mehr als fünf Arbeitnehmer:innen betroffen oder wurde der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin innerhalb der letzten drei Jahre vor der neuerlichen Übertretung nach dieser Bestimmung rechtskräftig bestraft, beträgt die Geldstrafe 500 Euro bis 2.000 Euro.
Wird nach der Einleitung des Strafverfahrens festgestellt, dass der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin inzwischen nachweislich einen Dienstzettel ausgehändigt hat und das Verschulden des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin gering ist, hat die Bezirksverwaltungsbehörde von der Verhängung einer Geldstrafe abzusehen.
Gut zu wissen
Nur das Nichtausstellen eines Dienstzettels ist strafbar, nicht das Ausstellen eines Dienstzettels mit falschen oder ungenügenden Inhalten.
Die Ausstellung des Dienstzettels entfällt, wenn es einen schriftlichen Dienstvertrag gibt.
Dienstzettel Pflicht – noch Fragen?
Die Dienstzettelpflicht bringt insbesondere für Unternehmen mit häufig wechselnden Mitarbeitenden zusätzliche Herausforderungen mit sich. Vertraut auf unsere Expertise, um Strafen zu vermeiden und eure Personalprozesse rechtssicher zu gestalten. Als erfahrene Steuerberater in Schwaz stehen wir euch bei der Umsetzung arbeitsrechtlicher Vorschriften kompetent zur Seite.
Gerne stellen wir auch Vorlagen für Dienstzettel zur Verfügung.
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