25. März 2025 | Zinsen 2025
Die Europäische Zentralbank (EZB) hat die Zinsen in den letzten Monaten mehrfach abgesenkt. Auf das Zinsgefüge beim Finanzamt wirken sich diese Änderungen nur bedingt aus, weil Änderungen unter 0,5% unbeachtlich sind. Für viele Unternehmen und Privatpersonen kann das hohe Zinsniveau beim Finanzamt spürbare finanzielle Auswirkungen haben – insbesondere bei verspäteter Zahlung oder Ratenvereinbarungen.
Wir von Geisler Hirschberger + Partner Steuerberater Schwaz behalten für euch aktuelle Entwicklungen rund um steuerliche Rahmenbedingungen stets im Blick.
Zinsen für Steuern und Abgaben
Kurz vor Weihnachten war die letzte spürbare Zinssenkung bemerkbar. Seither gelten (zum Veröffentlichungstermin) für Steuern und Abgaben folgende Zinsen:
- Stundungszinsen: 7,03% (für Steuerstundungen und bei Ratenzahlungen)
- Aussetzungs-, Anspruchs-, Umsatzsteuer- und Beschwerdezinsen: 4,53%
Wenn Steuerschulden daher nicht rechtzeitig bezahlt werden können, ist ein Vergleich mit den Kreditzinsen bei einer Bank jedenfalls zu empfehlen! Und bitte vergesst nicht: Ein Antrag auf Zahlungserleichterung muss beim Fiskus rechtzeitig eingebracht werden, also spätestens am Fälligkeitstag.
Informiert uns daher bitte frühzeitig, wenn wir euch dabei behilflich sein sollen.
Zinsen 2025 – noch Fragen?
Die aktuellen Zinsen 2025 für Steuerstundungen und andere Abgaben bleiben trotz allgemeiner Zinssenkungen auf einem hohen Niveau.
Wir von Geisler Hirschberger + Partner Steuerberatung Schwaz helfen euch, rechtzeitig die besten Entscheidungen zu treffen – sei es durch Antragstellung auf Zahlungserleichterung oder durch Vergleich alternativer Finanzierungsmöglichkeiten.
Mehr Info & Beratung gibt es auch hier: https://steuerberater-geisler.at/

