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Veröffentlicht am: Allgemein

Arbeitnehmerveranlagung 2024: Neue Regeln und bewährte Tipps

25. Februar 2025 | Arbeitnehmerveranlagung 2024

Ab März 2025 ist wieder die beste Zeit für die die Arbeitnehmerveranlagung 2024, weil bis Ende Februar 2025 die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Lohnzetteldaten für das Jahr 2024 an das Finanzamt gemeldet haben müssen. Damit sind dann alle Daten beim Finanzamt vorhanden, um die Arbeitnehmerveranlagung korrekt durchzuführen und Lohnsteuergutschriften zu lukrieren.

Wir haben für euch alle wichtigen Informationen zusammengestellt – Bewährtes, Neuerungen und die häufigsten Fragen aus den Beratungen von Geisler Hirschberger + Partner Steuerberater Schwaz.

Altbekanntes zur Arbeitnehmerveranlagung 2024

  • Die Möglichkeit die Arbeitnehmerveranlagung für die letzten fünf Jahre nachzuholen, gilt weiterhin. Bis 31.12.2025 können somit Arbeitnehmerveranlagungen ab dem Jahr 2020 beantragt werden.
  • Auch wird zur Mitte des Jahres 2025 die antragslose Arbeitnehmerveranlagung vom Finanzamt durchgeführt und man bekommt eine Gutschrift aufgrund der automatischen Berechnungen im Bundesrechenzentrum.
  • In manchen Fällen besteht sogar eine Verpflichtung zur Einreichung einer Arbeitnehmerveranlagung (z.B. zwei Dienstverhältnisse oder Pensionen zeitgleich im Jahr 2024). Die Termine zur Einreichung sind hier der 30.04.2025 bzw. der 30.06.2025 bei Einreichung über Finanzonline. Versäumt man den Termin dann drohen Strafen.
  • Bitte prüft vor der Einreichung, ob der Familienbonus Plus (bis zu EUR 2.000,00 für Kinder unter 18 Jahren bzw. EUR 650,00 für Kinder über 18 Jahren in Berufsausbildung), der Alleinverdiener-, der Alleinerzieherabsetzbetrag bzw. die Pendlerpauschale samt Pendlereuro bereits vom Arbeitgeber berücksichtigt wurden, oder ob diese Absetzposten im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden müssen.
  • Was das Finanzamt für die Arbeitnehmerveranlagung bereits über euch weiß: Kirchenbeitrag, Spenden, das Ökosonderausgabenpauschale zur Förderung der Energieeffizienz von privaten Gebäuden, die Ausgaben für den Nachkauf von Versicherungszeiten bzw. für freiwillige Weiterversicherungen. Diese Ausgaben braucht ihr nicht weiter zu belegen. Ihr könnt allerdings im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung beantragen, dass diese Sonderausgaben bei einem anderen Familienangehörigen berücksichtigt werden. Damit kann man die Rückzahlungen optimieren.

Neuerungen & beständige Dauerbrenner in der Beratungspraxis:

  • Die bereits für 2021 eingeführten steuerlichen Absetzmöglichkeiten für Homeoffice-Kosten, die ab 2025 Telearbeits-Kosten heißen, sind ebenso wie die Begünstigung für die Anschaffung von ergonomisch geeignetem Mobiliar bis zu EUR 300,00 pro Jahr ins Dauerrecht übernommen worden. Diese beiden Posten können damit nach wie vor in die Arbeitnehmerveranlagung mit hineingenommen werden.
  • Ausbildungs- und Fortbildungskosten für den aktuellen Beruf sowie Umschulungskosten zur beruflichen Neuorientierung können immer geltend gemacht werden. Z. B. Kurskosten, Reisekosten, Ausgaben für Literatur und Lernbehelfe.
  • Krankheitskosten und Kosten in Zusammenhang mit einer eigenen Beeinträchtigung bzw. der Beeinträchtigung des Ehegatten oder des Kindes (Arzt-, Medikamenten-, Therapiekosten oder Ausgaben für Heilbehelfe z. B. Verbände, Brillen, Zahnersätze, Krücken, etc.) sind einreichbar. Ebenfalls abschreibbar in diesem Zusammenhang sind Kraftfahrzeugkosten oder Kosten für eine spezielle Ernährung in Zusammenhang mit Stoffwechselerkrankungen oder ähnliches. Die Kostenbeiträge der Gesundheitskasse oder die der privaten Krankenzusatzversicherungen müssen abgezogen werden.
  • Bei Ausgaben in Zusammenhang mit der Unterbringung in Seniorenheimen mit 24-Stunden-Pflege sollte man näher hinschauen. Hier kann es auch zu erheblichen Steuerrückzahlungen kommen.
  • Betriebsratsumlagen können von der Einkommensteuer abgeschrieben werden.

Noch Fragen zum Thema?

Bei Fragen zur Arbeitnehmerveranlagung 2024 oder Unklarheiten zu den Themen was sonst noch als Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar ist, ist unser Team von Geisler Hirschberger + Partner Steuerberater Schwaz gerne für euch da -> Jetzt kontaktieren 

 

Info & Beratung gibt es auch hier: https://ultimum.at/steuerberater-oesterreich/