22. Jänner 2025 | Sachbezüge Dienstwohnungen
Vor allem in der Tourismusbranche gibt es gute Nachrichten, was die Berechnung eines Sachbezuges betrifft: Besteuerung von kleinen Dienstwohnungen wurde gelockert.
Wir von Geisler Hirschberger + Partner Steuerberater Schwaz haben hier wichtigen Informationen für euch zusammengefasst.
Geringere Steuerlast für kleine Dienstwohnungen
Vor allem im Tourismus wird den Mitarbeiter:innen neben der Lohnzahlung auch noch Logis und freie Verpflegung geboten. Sehr oft werden diese Mitarbeiterwohnungen (sogenannte arbeitsplatznahe Unterkunft) als Wohngemeinchaft genutzt. Neben exklusiv zugewiesenen Räumen zur Einzelnutzung teilen sich mehrere Arbeitnehmer:innen Räume wie etwa Küche, Wohnzimmer und Flur.
Für die steuerliche Bewertung dieses Wohnraumes als Sachbezug greift die Sachbezugs-VO. Und in dieser VO gab es nun ab dem heurigen Jahr folgende Lockerungen:
- Die Grenze für steuerfreie Dienstwohnungen wurde von 30 m² auf 35 m² angehoben.
- Der Sachbezug vermindert sich um 35%, sofern diese arbeitsplatznahe Unterkunft zwischen 35 m² und 45 m² Fläche aufweist (bisher gültig für Wohnflächen zwischen 30 m² und 40 m²) und sofern diese Unterkunft höchstens für zwölf Monate zur Verfügung gestellt wird.
- Neue Aliquotierungsregelung:
Wenn dieser Wohnraum mehreren Arbeitnehmer:innen zur gemeinschaftlichen Nutzung zur Verfügung gestellt wird, dann wird ab sofort die gesamte Wohnungsfläche nicht mehr jeder dort wohnenden Person voll zugerechnet, sondern auf die Anzahl der nutzungsberechtigten Wohnungsinhaber:innen verteilt.
Diese neue Aufteilungsregel bringt für die Lohnverrechnung zusätzliche Herausforderungen, für die darin wohnenden Mitarbeiter:innen eine spürbare Steuerersparnis und vermindert zudem die Personalkosten der Arbeitgeber:innen.
Sachbezüge Dienstwohnungen – noch Fragen?
Die neuen Regelungen zur Besteuerung von Dienstwohnungen bieten insbesondere in der Tourismusbranche erhebliche Erleichterungen. Höhere Freigrenzen, verminderte Sachbezüge und eine gerechtere Aufteilung sorgen für spürbare Steuerersparnisse für Arbeitnehmer:innen und senken gleichzeitig die Personalkosten der Arbeitgeber:innen. Dennoch erfordern die neuen Aliquotierungsregeln eine präzise Umsetzung in der Lohnverrechnung.
Wir von Geisler Hirschberger + Partner Steuerberatung Schwaz stehen euch mit unserer Erfahrung zur Seite und unterstützen euch bei der korrekten Umsetzung in der Lohnverrechnung.
Info & Beratung gibt es auch hier: https://steuerberater-geisler.at/

