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Veröffentlicht am: Allgemein

Jahresbeleg prüfen und Vorschau E-Rechnung

20. Jänner 2025 | Jahresbeleg prüfen

Wir von Geisler Hirschberger + Partner Steuerberater Schwaz möchten euch auf wichtige Fristen hinweisen, die Unternehmer:innen mit Registrierkasse zu Jahresbeginn beachten müssen.

Administrative Aufgaben rund um die Registrierkasse

Am Ende eines jeden Kalendermonats muss aus jeder Registrierkasse ein Monatsbeleg erstellt werden. Monatsbelege müssen nicht mit der BMF-Prüf-App geprüft werden.

Zum Jahresende muss der sogenannte Jahresbeleg ausgedruckt, geprüft und (wie alle anderen Monatsbelege auch mindestens sieben Jahre hindurch in leserlicher Form) aufbewahrt werden. Der Jahresbeleg ist immer am 31. Dezember zu erzeugen, und zwar auch dann, wenn es einen anderen Bilanzstichtag gibt.

Der Monatsbeleg Dezember ist zugleich der Jahresbeleg. Wie jeder andere Monatsbeleg ist das immer ein Nullbeleg. Dieser Beleg muss auch mittels Prüf-App oder Webservice geprüft werden.
Alle an FinanzOnline übermittelten Belege werden online aufgezeichnet und sind auch im FinanzOnline aufgelistet. Bei jedem Beleg ist auch der Prüfstatus ersichtlich („fehlerhaft“ oder „ok“).

Unser Tipp – Steuerberater Schwaz

Angenehmer ist es natürlich, wenn der Jahresbeleg völlig automatisiert erstellt wird, weil der Unternehmer das erstens nicht vergessen kann, zweitens nicht ausdrucken braucht und drittens ebenfalls automatisiert an FinanzOnline zur Belegprüfung zugeleitet wird. Bitte sprecht mit eurem Kassenhersteller oder –händler, ob diese Funktion bei eurer Kassa möglich ist.

Jahresbeleg prüfen – Frist 15. Februar

Der Jahresbeleg (zum 31.12.2024) muss bis spätestens 15. Feber 2025 geprüft werden! Bitte lasst uns diesen daher rechtzeitig zukommen, wenn wir diese FinanzOnline-Beleg-Prüfung vornehmen sollen.

Pflicht zur digitalen Rechnung

In Deutschland wurde mit Jahresanfang 2025 eine verpflichtende Rechnung im elektronischen Format eingeführt. Wann kommt das auch bei uns?

Aufgrund jüngster EU-Vorgaben, die im vergangenen November beschlossen wurden, muss in der gesamten EU spätestens ab 1. Juli 2030 eine strukturierte elektronische Rechnung als Standard im Geschäftsverkehr gelten. Zumindest für die grenzüberschreitenden Binnenmarktgeschäfte wird das in rund fünf Jahren so weit sein.

Es ist aber sehr wahrscheinlich, dass der österreichische Gesetzgeber demnächst die ersten sanften Schritte in diese Richtung setzen wird.

Bis dato gilt eine Papierrechnung als Standard, daneben gibt es eine Erlaubnis zur Fakturierung in elektronischer Form. Das wird wohl im Zeitalter der Digitalisierung umgedreht werden mit der Folge, dass die elektronische Rechnung der Standard sein wird. Und daneben wird eine bloße Papierrechnung als zulässig erachtet werden.

Jedenfalls wird es mit dieser EU-Vereinheitlichung einen europaweiten standardisierten Aufbau und ein einheitliches Format für E-Rechnungen geben. Deutschland ist vorgeprescht, Österreich wartet noch etwas zögerlich ab.

Jahresbeleg prüfen – noch Fragen?

Wenn ihr Unterstützung bei der Prüfung eures Jahresbelegs braucht oder Fragen zur elektronischen Rechnung habt, stehen wir von Geisler Hirschberger + Partner Steuerberater in Schwaz gerne zur Seite. Bei Fragen oder Unklarheiten sind wir für euch da.

Jetzt kontaktieren 

 

Info & Beratung gibt es auch hier: https://ultimum.at/steuerberater-oesterreich/