21. November 2024 | Steuertipps Einnahmen-Ausgaben-Rechner
Das Jahresende naht – eine wichtige Zeit, um steuerliche Belastung gezielt zu beeinflussen. Gerade bei der Gewinnermittlung zählt das genaue Timing, denn das Zu- und Abflussprinzip kann bares Geld sparen – wenn man es geschickt einsetzt.
Geisler Hirschberger + Partner Steuerberatung Schwaz fasst zusammen.
Zu- und Abflussprinzip ausnutzen – Steuertipps Einnahmen-Ausgaben-Rechner
Für EAR ist wesentlich, dass Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben dann steuerlich berücksichtigt werden, wenn die Einnahme oder Ausgabe tatsächlich vor Jahresende zu einem Zu- oder Abfluss geführt hat. Allerdings wären regelmäßig wiederkehrende Einnahmen bzw Ausgaben, die kurze Zeit vor Beginn oder kurze Zeit nach Ende des Jahres (bis zu 15 Tage) zu- oder abfließen, noch dem aktuellen Jahr zuzurechnen.
Vorauszahlungen mindern daher grundsätzlich Ihren steuerpflichtigen Gewinn, jedoch solltet ihr des Guten nicht zu viel tun, weil ihr „übertriebene“ Vorauszahlungen, die nicht bloß das laufende und das Folgejahr betreffen, doch wieder genau abgrenzen müsst.
Eine freiwillig vorgezogene Vorauszahlung der nachverrechenbaren GSVG-Beiträge des laufenden Jahres wäre aber eine Möglichkeit, euren heurigen Gewinn noch zu schmälern. Die Höhe dieser vorgezogenen freiwilligen GSVG-Vorauszahlung sollte in etwa der erwarteten Nachzahlung entsprechen, damit diese Maßnahme auch vom Fiskus anerkannt wird.
Das strenge Zu- und Abflussprinzip gilt übrigens auch für Unterhaltszahlungen sowie für Sonderausgaben (daher die Kirchensteuer noch heuer bezahlen – seit 2024 übrigens max 600,-) und für außergewöhnliche Belastungen.
Buchführungsgrenzen überschritten?
Ihr habt bisher euren Gewinn durch EAR ermittelt? Wenn ja, solltet ihr prüfen, ob diese Art der Gewinnermittlung auch weiterhin für euch zulässig ist:
Übersteigt der Jahresumsatz bei Gewerbebetrieben in zwei Jahren hintereinander den Wert von netto 700.000 Euro (bzw einmalig den Wert von 1 Mio Euro netto, sogenannte „Expressüberschreitung“), solltet ihr unbedingt noch vor dem Jahresende mit eurem oder eurer Steuerberater:in Kontakt aufnehmen.
Gewinnfreibetrag
Siehe dieser Newsbeitrag von Steuerberater Schwaz für Infos für alle Betriebe
Steuertipps Einnahmen-Ausgaben-Rechner – noch Fragen?
Das Jahresende bietet die perfekte Gelegenheit, eure Steuerlast zu minimieren und wichtige Weichen für das kommende Jahr zu stellen. Ob durch Vorauszahlungen, die geschickte Nutzung des Zu- und Abflussprinzips oder die Überprüfung eurer Gewinnermittlungsmethode – kleine Maßnahmen können große Effekte haben.
Wenn ihr Fragen habt oder Unterstützung bei der Umsetzung benötigt, stehen wir von Geisler Hirschberger + Partner Steuerberater Schwaz euch mit unserem Know-how zur Seite.
Zusammen sorgen wir dafür, dass ihr bestens vorbereitet ins neue Jahr startet – denn das Zusammen zählt!
Mehr Info und Beratung gibt es auch hier: https://steuerberater-geisler.at/

