23. Oktober 2024 | Entlastung Pensionist:innen 2024
Ab Januar 2024 gibt es eine neue Regelung, die eine spürbare finanzielle Entlastung für Pensionistinnen und Pensionisten in Österreich bietet, die trotz Bezug der Alterspension erwerbstätig bleiben. Konkret entfällt der Dienstnehmeranteil zur Pensionsversicherung für jene, die vollversichert einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die finanzielle Situation von Pensionistinnen und Pensionisten zu verbessern, die weiterhin aktiv am Arbeitsmarkt teilnehmen möchten.
Dieser Artikel von Geisler Hirschberger + Partner Steuerberater Schwaz fasst die wichtigsten Details der neuen Regelung zusammen und bietet praxisnahe Informationen für Pensionist:innen und Arbeitgeber:innen.
Wer profitiert von der Regelung?
Die neue Regelung betrifft ausschließlich Pensionistinnen und Pensionisten, die neben ihrer Regelpension einer Erwerbstätigkeit nachgehen und deren Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze liegt. Für das Jahr 2024 beträgt diese Grenze 1.036,88 Euro. Damit richtet sich die Entlastung an all jene, die nach dem Erreichen des Pensionsalters weiterhin in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stehen.
Wegfall des Dienstnehmeranteils zur Pensionsversicherung
Der Dienstnehmeranteil zur Pensionsversicherung entfällt bis zu einem Betrag, der maximal 10,25 % der doppelten Geringfügigkeitsgrenze ausmacht. Dies entspricht monatlich 106,28 Euro. Die Ersparnis betrifft jedoch nur das laufende Entgelt und nicht Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, für die weiterhin der volle Beitrag anfällt.
Finanzierung durch den Bund
Der wegfallende Pensionsversicherungsbeitrag wird in voller Höhe vom Bund übernommen.
Befristete Regelung
Die neue Regelung ist zunächst auf zwei Jahre befristet und gilt für die Jahre 2024 und 2025. Ob eine Verlängerung oder eine weitere Anpassung erfolgt, wird zu einem späteren Zeitpunkt geprüft.
Erwerbstätigkeit in mehreren Jobs
Für Pensionistinnen und Pensionisten, die in mehreren Jobs arbeiten, gilt der Maximalbetrag von 106,28 Euro pro Monat nur einmal, unabhängig von der Anzahl der Tätigkeiten.
Diese Neuerung stellt einen wichtigen Schritt dar, um die Erwerbstätigkeit im Alter zu fördern und gleichzeitig finanzielle Vorteile zu bieten.
Entlastung für Pensionist:innen 2024 – noch Fragen?
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