09. Oktober 2024 | Kilometergeld 2025
Ab dem 1. Januar 2025 sollen die seit 2011 geltenden Kilometergeld-Sätze erhöht und vereinheitlicht werden. Das bedeutet, dass zukünftig für betrieblich genutzte Fahrzeuge – unabhängig davon, ob es sich um ein Auto, ein Motorrad oder ein Fahrrad handelt – ein einheitliches Kilometergeld von 50 Cent pro Kilometer zur Anwendung kommen soll.
Diese Änderung betrifft alle Selbstständigen, Arbeitnehmer:innen und Unternehmer:innen, die private Fahrzeuge für betriebliche Zwecke nutzen.
Wir von Geisler Hirschberger + Partner Steuerberater Schwaz informieren über wichtige Änderungen beim Kilometergeld 2025.
Kilometergeld 2025 – Wichtige Änderung nach 16 Jahren
Die Anpassung des Kilometergeldes wurde lange erwartet, insbesondere da die letzte Erhöhung des Kilometergeldes für Pkw und Kombis bereits 16 Jahre zurückliegt. Bisher galten unterschiedliche Sätze je nach Fahrzeugart:
- 42 Cent für Pkw
- 24 Cent für Motorräder und
- 38 Cent für Fahrräder
Ab 2025 wird nun für alle Verkehrsmittel ein einheitlicher Satz von 50 Cent gelten.
Diese Maßnahme ist Teil eines umfassenderen Plans der Bundesregierung, die steigenden Lebenshaltungskosten zu adressieren und den Umstieg auf umweltfreundlichere Verkehrsmittel zu fördern. Besonders Fahrräder und E-Bikes sollen durch die neue Regelung attraktiver für betriebliche Fahrten werden. Auch die Obergrenze für betrieblich gefahrene Kilometer bei Fahrrädern wird von 1.500 auf 3.000 Kilometer pro Jahr angehoben.
Förderung von Fahrgemeinschaften
Ein weiterer Aspekt der geplanten Reform betrifft die Förderung von Fahrgemeinschaften. Der Mitfahrerzuschlag, der bisher bei nur 5 Cent pro Kilometer lag, soll auf 15 Cent angehoben werden. Damit möchte die Regierung die Bildung von Fahrgemeinschaften attraktiver machen, was insbesondere im ländlichen Raum wie Schwaz in Tirol von Bedeutung ist.
Nachweis über das Kilometergeld
Das amtliche Kilometergeld dient dazu, die Kosten für die betriebliche Nutzung privater Fahrzeuge pauschal zu decken. Dazu zählen auch Parkgebühren und Mautkosten.
Wichtig zu beachten: Wenn die betriebliche Nutzung eines Fahrzeugs überwiegt, darf das Kilometergeld jedoch nicht angesetzt werden.
Wie bisher wird der Nachweis über das Kilometergeld entweder durch ein Fahrtenbuch oder durch exakt geführte Reisekostenabrechnungen erbracht.
Fazit – Was bedeutet die Änderung konkret?
Für viele Unternehmen und Selbstständige bedeutet die geplante Erhöhung des Kilometergeldes eine spürbare Entlastung. Zudem können umweltfreundlichere Verkehrsmittel, wie Fahrräder, künftig attraktiver genutzt werden.
Kilometergeld 2025 – noch Fragen?
Habt ihr Fragen zur korrekten Abrechnung eurer betrieblichen Fahrten? Unser Team von Geisler Hirschberger + Partner Steuerberater Schwaz steht bei Fragen oder dem Wunsch nach einer individuellen Beratung gerne zur Verfügung -> Jetzt kontaktieren
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