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Veröffentlicht am: Allgemein

Steuervorschau 2025: Wichtige Änderungen im Überblick

08. August 2024 | Steuervorschau 2025

Im Jahr 2025 stehen in Österreich  steuerliche Veränderungen bevor, die sowohl Arbeitnehmer:innen als auch Unternehmer:innen entlasten sollen. Das Jahr 2025 markiert das dritte Jahr, in dem die Steuerstufen in Österreich automatisch an die Inflation angepasst und wichtige Steuergrenzem angehoben werden.

In diesem Beitrag von Geisler Hirschberger + Partner Steuerberater Schwaz geben wir einen ersten Überblick über die geplanten Änderungen.

Abschaffung der kalten Progression

Die kalte Progression führte in der Vergangenheit dazu, dass Lohnerhöhungen, die lediglich die Inflation ausgleichen sollten, zu einer höheren Steuerlast führten. Dies geschah, weil die Steuerstufen nicht an die Inflation angepasst wurden. Mittlerweile wurde diese Praxis abgeschafft, indem die Steuerstufen und Freibeträge automatisch an die Inflation angepasst werden. Dies bedeutet, dass Lohnerhöhungen künftig netto mehr wert sind, da sie nicht mehr durch eine höhere Steuerlast aufgezehrt werden.

Ab 01.01.2025 gilt:

Steuersatz 2024 2025 Steigerung
0 % bis 12.816 bis 13.308 + 3,84 %
20 % bis 20.818 bis 21.617 + 3,84 %
30 % bis 34.513 bis 35.836 + 3,84 %
40 % bis 66.612 bis 69.166 + 3,83 %
48 % bis 99.266 bis 103.072 + 3,83 %
50 % ab 99.266 ab 103.072 + 3,83 %
55 % ab 1 Mio. ab 1 Mio.

Erhöhung von Kinderzuschlag und Reisekostenpauschalen

Neben der kalten Progression gibt es weitere Maßnahmen, die Familien und Arbeitnehmer entlasten sollen. So wird der Kinderzuschlag erhöht, was Familien mit mehreren Kindern besonders zugutekommen wird.

Auch die Tages- und Nächtigungsgelder sowie das Kilometergeld werden angehoben, was Berufspendlern und Arbeitnehmern, die häufig beruflich unterwegs sind, finanzielle Erleichterung verschafft.

Diäten bis 2024 2025 Steigerung
Taggelder Inland 26,40 € 30,00 € 13,64%
Nächtigungsgelder Inland 15,00 € 17,00 € 13,33%
Kilometergeld PKW, Kombi 0,42 € 0,50 € 19,05%
Kilometergeld Motor(fahr)räder 0,24 € 0,50 € 108,33%
Fahrrad 0,38 € 0,50 € 31,58%
Öffi-Kostenersatz ohne Nachweis bis 50 km 0,20 € 0,50 € 150,00%

Änderungen bei Sachbezugsregelungen und Jahressechstel

Die völlig sachbezugsfreie Wohnfläche soll künftig 35 m² betragen. Gemeinschaftsräume werden nicht mehr wie bisher jedem einzelnen Bewohner vollständig zugerechnet, sondern anteilig aufgeteilt.

Die Freigrenze für sonstige Bezüge soll angehoben werden. Die konkrete Umsetzung ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht genauer definiert.

Kleinunternehmerregelungen

2025 kommt es zu einer Anhebung der Kleinunternehmergrenze von 35.000 Euro auf 55.000 Euro.

Aber Achtung: Die alte Grenze von 35.000 Euro ist eine umsatzsteuerliche Nettogrenze; ab 2025 gilt sie brutto. Die Anhebung ist daher nicht ganz so hoch. Die neuen 55.000 Euro gelten ab 2025 auch als Kleinunternehmer-Pauschalierungsgrenze in der Einkommensteuer.

Steuervorschau 2025 – noch Fragen?

Die nächsten Wochen werden zeigen, wie die geplanten Entlastungen konkret umgesetzt werden. Wir halten euch auch dem Laufenden.

Unser Team von Geisler Hirschberger + Partner Steuerberater Schwaz steht bei Fragen gerne zur Verfügung -> Jetzt kontaktieren 

 

Mehr Info & Beratung gibt es hier: https://steuerberater-innsbruck.info/