08. August 2024 | Steuervorschau 2025
Im Jahr 2025 stehen in Österreich steuerliche Veränderungen bevor, die sowohl Arbeitnehmer:innen als auch Unternehmer:innen entlasten sollen. Das Jahr 2025 markiert das dritte Jahr, in dem die Steuerstufen in Österreich automatisch an die Inflation angepasst und wichtige Steuergrenzem angehoben werden.
In diesem Beitrag von Geisler Hirschberger + Partner Steuerberater Schwaz geben wir einen ersten Überblick über die geplanten Änderungen.
Abschaffung der kalten Progression
Die kalte Progression führte in der Vergangenheit dazu, dass Lohnerhöhungen, die lediglich die Inflation ausgleichen sollten, zu einer höheren Steuerlast führten. Dies geschah, weil die Steuerstufen nicht an die Inflation angepasst wurden. Mittlerweile wurde diese Praxis abgeschafft, indem die Steuerstufen und Freibeträge automatisch an die Inflation angepasst werden. Dies bedeutet, dass Lohnerhöhungen künftig netto mehr wert sind, da sie nicht mehr durch eine höhere Steuerlast aufgezehrt werden.
Ab 01.01.2025 gilt:
| Steuersatz |
2024 |
2025 |
Steigerung |
| 0 % |
bis 12.816 |
bis 13.308 |
+ 3,84 % |
| 20 % |
bis 20.818 |
bis 21.617 |
+ 3,84 % |
| 30 % |
bis 34.513 |
bis 35.836 |
+ 3,84 % |
| 40 % |
bis 66.612 |
bis 69.166 |
+ 3,83 % |
| 48 % |
bis 99.266 |
bis 103.072 |
+ 3,83 % |
| 50 % |
ab 99.266 |
ab 103.072 |
+ 3,83 % |
| 55 % |
ab 1 Mio. |
ab 1 Mio. |
|
Erhöhung von Kinderzuschlag und Reisekostenpauschalen
Neben der kalten Progression gibt es weitere Maßnahmen, die Familien und Arbeitnehmer entlasten sollen. So wird der Kinderzuschlag erhöht, was Familien mit mehreren Kindern besonders zugutekommen wird.
Auch die Tages- und Nächtigungsgelder sowie das Kilometergeld werden angehoben, was Berufspendlern und Arbeitnehmern, die häufig beruflich unterwegs sind, finanzielle Erleichterung verschafft.
| Diäten |
bis 2024 |
2025 |
Steigerung |
| Taggelder Inland |
26,40 € |
30,00 € |
13,64% |
| Nächtigungsgelder Inland |
15,00 € |
17,00 € |
13,33% |
| Kilometergeld PKW, Kombi |
0,42 € |
0,50 € |
19,05% |
| Kilometergeld Motor(fahr)räder |
0,24 € |
0,50 € |
108,33% |
| Fahrrad |
0,38 € |
0,50 € |
31,58% |
| Öffi-Kostenersatz ohne Nachweis bis 50 km |
0,20 € |
0,50 € |
150,00% |
Änderungen bei Sachbezugsregelungen und Jahressechstel
Die völlig sachbezugsfreie Wohnfläche soll künftig 35 m² betragen. Gemeinschaftsräume werden nicht mehr wie bisher jedem einzelnen Bewohner vollständig zugerechnet, sondern anteilig aufgeteilt.
Die Freigrenze für sonstige Bezüge soll angehoben werden. Die konkrete Umsetzung ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht genauer definiert.
Kleinunternehmerregelungen
2025 kommt es zu einer Anhebung der Kleinunternehmergrenze von 35.000 Euro auf 55.000 Euro.
Aber Achtung: Die alte Grenze von 35.000 Euro ist eine umsatzsteuerliche Nettogrenze; ab 2025 gilt sie brutto. Die Anhebung ist daher nicht ganz so hoch. Die neuen 55.000 Euro gelten ab 2025 auch als Kleinunternehmer-Pauschalierungsgrenze in der Einkommensteuer.
Steuervorschau 2025 – noch Fragen?
Die nächsten Wochen werden zeigen, wie die geplanten Entlastungen konkret umgesetzt werden. Wir halten euch auch dem Laufenden.
Unser Team von Geisler Hirschberger + Partner Steuerberater Schwaz steht bei Fragen gerne zur Verfügung -> Jetzt kontaktieren
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