06. August 2024 | Bildungskarenz und Bildungsteilzeit
Die Arbeitswelt ist in ständigem Wandel, und lebenslanges Lernen wird immer wichtiger. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Österreich gibt es zwei attraktive Möglichkeiten, sich weiterzubilden, ohne das Arbeitsverhältnis aufzugeben: die Bildungskarenz und die Bildungsteilzeit. Beide Modelle bieten Flexibilität und finanzielle Unterstützung durch das Arbeitsmarktservice (AMS).
In diesem Beitrag von Geisler Hirschberger + Partner Steuerberater Schwaz findet ihr die wichtigsten Informationen, die euch dabei helfen können, eure beruflichen Ziele zu erreichen.
Bildungskarenz: Vollzeit für Weiterbildung
Die Bildungskarenz ermöglicht es, sich für einen Zeitraum von mindestens zwei Monaten bis zu einem Jahr vollständig von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich weiterzubilden. Das Arbeitsverhältnis bleibt während dieser Zeit aufrecht, wird jedoch karenziert. Eine Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer:in und Arbeitgeber:in ist notwendig, die schriftlich erfolgen muss. Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis bereits seit mindestens sechs Monaten besteht. Für Saisonarbeitskräfte gelten Sonderregelungen.
Wichtig:
- Eine Bildungskarenz kann in Teilen genommen werden, wobei jeder Teil mindestens zwei Monate dauern muss.
- Insgesamt darf die Bildungskarenz innerhalb einer vierjährigen Rahmenfrist maximal ein Jahr betragen.
- Ein Wechsel zur Bildungsteilzeit ist möglich, wenn die maximale Dauer der Bildungskarenz nicht ausgeschöpft wurde
Finanzielle Unterstützung durch das AMS
Während der Bildungskarenz kann Weiterbildungsgeld beim AMS beantragt werden. Dieses gebührt in der Höhe des Arbeitslosengeldes, beträgt jedoch mindestens 14,53 Euro pro Tag. Neben der Anwartschaft auf Arbeitslosengeld müssen weitere Voraussetzungen erfüllt werden, wie etwa eine mindestens sechsmonatige ununterbrochene Beschäftigung vor der Bildungskarenz und die Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme im Ausmaß von mindestens 20 Wochenstunden.
Zuverdienst
Während der Bildungskarenz ist ein Zuverdienst bis zur Geringfügigkeitsgrenze erlaubt.
Bildungsteilzeit: Beruf und Weiterbildung kombinieren
Im Unterschied zur Bildungskarenz ermöglicht die Bildungsteilzeit, die Arbeitszeit zu reduzieren und gleichzeitig im Betrieb zu bleiben.
Die Bildungsteilzeit kann zwischen vier Monaten und zwei Jahren dauern, wobei die wöchentliche Arbeitszeit um mindestens ein Viertel, höchstens jedoch um die Hälfte reduziert wird. Auch hier ist eine schriftliche Vereinbarung erforderlich, und das Arbeitsverhältnis muss seit mindestens sechs Monaten bestehen.
Bildungsteilzeitgeld: Unterstützung für Teilzeitarbeit
Für die Dauer der Bildungsteilzeit kann vor Beginn derselben ein Antrag auf Bildungsteilzeitgeld gestellt werden. Das Bildungsteilzeitgeld beträgt 1,00 Euro täglich (Wert 2024) für jede volle Arbeitsstunde, um die die wöchentliche Normalarbeitszeit verringert wird.
Auch hier sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen, darunter die Anwartschaft auf Arbeitslosengeld und die Teilnahme an einer Weiterbildung im Umfang von mindestens zehn Wochenstunden.
Zuverdienst
Während des Bezuges von Bildungsteilzeitgeld ist ein Zuverdienst aus einer anderen Beschäftigung (nicht jedoch bei derselben Dienstgeberin bzw. demselben Dienstgeber) bis zur Geringfügigkeitsgrenze erlaubt.
Bildungskarenz und Bildungsteilzeit – noch Fragen?
Auskünfte zu den Voraussetzungen und zur Abwicklung der Bildungskarenz bzw. der Bildungsteilzeit erhaltet ihr bei den regionalen Geschäftsstellen des AMS.
Auch unser Team von Geisler Hirschberger + Partner Steuerberater Schwaz steht gerne zur Verfügung -> Jetzt kontaktieren
Mehr Steuernews gibt es hier: https://blog.ultimum.at/

