21. Mai 2024 | Antrag Spendenbegünstigung
Seit wenigen Wochen ist die neue Funktion im FinanzOnline verfügbar und auch neue Formulare wurden aufgelegt. Diese Neuerungen bieten gemeinnützigen Organisationen die Möglichkeit, einen Antrag auf Spendenbegünstigung zu stellen. Doch es gibt eine Deadline: Der Antrag muss bis zum 30. Juni 2024 eingereicht werden, um rückwirkend auf den Jahresanfang 2024 zu gelten.
Für bereits in der Vergangenheit in die Liste der spendenbegünstigten Empfänger eingetragene Organisationen besteht kein akuter Handlungsbedarf, da die Spendenbegünstigung automatisch um ein Jahr verlängert wird. Doch für Organisationen, die bisher nicht eingetragen waren, ist es wichtig, schnell zu handeln.
Voraussetzungen für Antrag auf Spendenbegünstigung
Um einen Antrag zu stellen, ist zunächst eine Steuernummer notwendig, die bei der Finanzverwaltung beantragt werden muss. Dafür steht ein eigenes Formular (Nr. Verf15aSpend) zur Verfügung, das persönlich zur Finanzverwaltung gebracht, per Fax oder per Post an das Finanzamt Österreich gesendet werden muss. Erst nach Vergabe einer Steuernummer kann der Antrag online gestellt werden.
Der Antrag erfordert umfangreiche Angaben, darunter das Gründungsdatum, die Höhe der Gesamteinnahmen und Details zu wirtschaftlichen Betätigungen wie Vereinsfeste oder Flohmärkte. Zudem müssen die Vereinsstatuten im speziellen textinterpretierbaren Format OCR pdf/a als Beilage übermittelt werden.
Gemeinnützige Organisationen sollten diese Chance nutzen, um ihre Spendenbegünstigung zu beantragen und von den steuerlichen Vorteilen zu profitieren.
Mehr Infos siehe auch dieser Newsbeitrag von Steuerberater Schwaz
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